Sicherheit
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
Zulässige Betriebsstoffe
GEFAHR
Betriebsstoffe können bei Missachtung der ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften eine Gefahr
für die Gesundheit, das Leben sowie die Umwelt
sein.
– Sicherheitsvorschriften im Umgang mit diesen
Stoffen beachten.
Die für den Betrieb benötigten zulässigen
Stoffe aus der Wartungsdatentabelle entneh-
men (siehe Kapitel „Wartungsdatentabelle".
Öle
GEFAHR
Öle sind brennbar!
– Die gesetzlichen Vorschriften
beachten.
– Öle nicht auf heiße Motorteile
gelangen lassen.
– Rauchen, Feuer und offenes Licht
ist verboten!
GEFAHR
Öle sind giftig!
– Kontakt und Verzehr vermeiden.
– Nach Einatmen von Nebel oder
Dämpfen Frischluft zuführen.
– Nach Augenkontakt gründlich
(mindestens 10 Minuten) mit
Wasser ausspülen, danach einen
Augenarzt aufsuchen.
– Bei Verschlucken kein Erbrechen
hervorrufen, sondern unverzüglich
einen Arzt aufsuchen.
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
50988078000 [DE]
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