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Konformitätserklärung; Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma Combi D4 CP plus ready Gebrauchsanweisung

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Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12,D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
Diesel-Kombinationsheizgerät Combi D /
Combi D4 CP plus ready
3. Erfüllt die Anforderungen folgender Richtlinien
3.1 Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
3.2 Trinkwasserrichtlinie 98/83/EWG
3.3 Heizgeräterichtlinie UN ECE R122
3.4 Funkentstörung im KFZ UN ECE R10
3.5 Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
und trägt die Typgenehmigungsnummern
E1 122R–00 0232, E1 10R–04 5277
und das CE-Zeichen.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
2001/56/EG, 2004/78/EG, 2006/119/EG, 2004/104/EG,
2005/83/EG, 2006/28/EG, 2004/108/EG, DIN 2001-2, KTW,
DVGW W 270, 2000/53/EG, UN ECE R122, UN ECE R10,
DIN EN 60335-1:2010, IEC 60335-1:2001 (+Amendments),
IEC 60335:2010, EN 60335-2-21:2009,
IEC 60335-2-21:2002 (+Amendments)
5. Überwachende Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: ppa Axel Schulz
Leitung Produktcenter/Produktsupport
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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und Gebrauchs-
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten.
Der Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung be-
seitigen, das heißt nach seiner Wahl durch Nach besserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Käufers oder Dritter sind ausgeschlos sen. Die
Vorschriften des Produkthaftungs gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn, Deutschland
Putzbrunn, 06.12.2012
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com). Bezeichnen
Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben Sie die Fa-
briknummer des Gerätes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersenden.
Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimasystemen:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner ver-
sandt werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell ent-
stehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur kosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
den Geräten,
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
anweisungen,

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