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Konformitätserklärung; Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma BG 10 Gebrauchsanweisung

Boiler gas /boiler gas/elektro
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Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12,D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
LPG-Wasserheizer
Boiler Gas BG 10 / Boiler Gas/Elektro BGE 10
3. Erfüllt die Anforderungen folgender Richtlinien
3.1 Gasgeräterichtlinie 2009/142/EG
3.2 Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.3 Funkentstörung im KfZ UN ECE R10
3.4 Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
3.5 Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
3.6 Trinkwasserrichtlinie 98/83/EWG
und trägt die Typgenehmigungsnummer
E1 10R–03 2604
und das CE-Zeichen.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN15033; EN298 (partly), EN60335-1, EN60335-2-21;
DIN 2001-2; DVGW W270, KTW.
EN 55014-1; CISPR 14-1; EN 61000-3-2; IEC 61000-3-2;
EN 61000-3-3; IEC 61000-3-3; ISO 7637 Part 2; ISO 7637
Part 3; EN 55014-2; CISPR 14-2; EN 13611 Type B; EN 61000-
4-2: 2009; IEC 61000-4-2; EN 61000-4-3; IEC 61000-4-3;
EN 61000-4-4; IEC 61000-4-4; EN 61000-4-5; IEC 61000-4-5:
EN 61000-4-6; IEC 61000-4-6; EN 61000-4-8; IEC 61000-4-8
5. Überwachende Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: ppa Axel Schulz
Leitung Produktcenter
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und Gebrauchs-
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten.
Der Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung be-
seitigen, das heißt nach seiner Wahl durch Nach besserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzan-
sprüche des Käufers oder Dritter sind ausgeschlos sen. Die
Vorschriften des Produkthaftungs gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe www.truma.com). Bezeichnen Sie bitte Ihre Beanstan-
Putzbrunn, 12.03.2014
dungen im Detail und geben Sie die Seriennummer des Gerä-
tes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersenden.
Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimasystemen:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner ver-
sandt werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell ent-
stehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur kosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
den Geräten,
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
anweisungen,
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