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Entsorgung
HettCube | 200/200 R; 400/400 R; 600/600 R | de_DE | 3 | AB66001DE
Vor der Entsorgung muss der Inkubator zum Schutz von Personen,
Umwelt und Material dekontaminiert und gereinigt werden.
Bei der Entsorgung des Inkubators sind die jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften zu beachten.
Gemäß der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) dürfen Geräte nicht
mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Der Inkubator gehört zur Gruppe 8 (medizinische Geräte) und ist in
den Business-to-Business-Bereich eingeordnet.
Mit dem Symbol des durchgestrichenen Abfalleimers wird darauf
hingewiesen, dass der Inkubator nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden darf.
Die Entsorgungsvorschriften der einzelnen Länder können unter-
schiedlich sein. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Lie-
feranten.
Entsorgung
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