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Betriebs Handbuch (D) 34 - Ozone OCTANE FLX Betriebshandbuch

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er Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
· Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder Risse, Knicke, Scheuerstellen usw. Die Leinen-
schlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren, ob
sie fest geschlossen sind.
· Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist unter
5daN Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5mm
· Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte Trage-
gurte müssen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert
+/-10 mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen
des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers. Maximal
zulässiger Rückstellwert + 10 mm darüber hinaus gehende Toleranzen sind im
Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere Leine Stammleine, mittlere Leine und Gal-
erieleine der A- und B-Ebene bis zur Bruchlast belastet. Die minimal erforderli-
che Festigkeit beträgt für die Summe aller A- und B-Stammleinen 8G bezogen
auf das maximal zulässige Startgewicht und für die Summe aller übrigen Stam-
mleinen 6G. Die darüberliegenden Leinen müssen insgesamt mindestens die
Festigkeit der darunterliegenden Leine haben.
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der TS-108 Norm. Gren-
zwert ebenfalls entsprechend TS-108 Norm.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der Grenzwert
beträgt 15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen Toleranzwerte kein
Grund die Trimmung oder Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im
Ermessen des Prüfers eine Trimm-Korrektur vorzunehmen, z.B. wenn sämtliche
Toleranzen der A-Leinen im Plus-Bereich und sämtliche Toleranzen der D-Leinen
im Minus-Bereich liegen.
Checkflug
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen kein
Checkflug erforderlich. Sollten besondere Umstände vorliegen liegt es im
Ermessen des Prüfers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisun-
gen des Herstellers zu beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes des
Gleitsegels, sowie Reparaturen und Korrekturen sind im Prüfprotokoll des Her-
stellers festzuhalten. Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind
im Leinenmessblatt festzuhalten. Das Prüfprotokoll und das Leinenmessblatt
ist zusammen mit dem Betriebshandbuch aufzubewahren. Dem Hersteller ist
unverzüglich eine Kopie des Prüfprotokolls und des Leinenmessblatts auszuhän-
digen. Die Durchführung der Nachprüfung, sowie die Fälligkeit zur nächsten
Nachprüfung ist mit Datum und Unterschrift des Prüfers und dessen Prüfer-
nummer auf oder neben dem Typenschild festzuhalten.
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