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Betriebs Handbuch (D) 34 - Ozone Mojo4 Betriebshandbuch

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Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien nach
Anweisung des Herstellers durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke, Scheuerstellen,
Kernaustritte, Verdickungen usw.
Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in identischer
Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder Risse, Knicke, Scheuerstellen usw. Die Leinen-
schlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren, ob
sie fest geschlossen sind.
Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist unter
5daN Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5 mm
Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte Tragegurte
müssen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert +/-10
mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers
zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese ist besonders bei Dyneema Leinen anzuraten. Sie erfolgt unter 20 daN Last nach
Anweisung des Herstellers. Maximal zulässiger Rückstellwert ist + 10 mm, darüber
hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere A Stammleine, Mittelleine und Galerieleine und je
eine B und C Stammleine so lange belastet, bis sie reißt. Die dabei erreichte Last wird
ermittelt. Danach werden diese Leinen durch neue ersetzt. Sind die Mittelleinen und
Galerieleinen aus Dyneema, dann muss unbedingt auch eine Dehnungsmessung dieser
Leinen durchgeführt werden.
(Bei 4Leinern und in speziellen Fällen kann die Prüfung der D-Ebene notwendig sein).
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A. Approved Pat-
ent No. GB 2270768 Clive Bettes Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in das
Obersegel im Bereich der Eintrittskante ein nadeldickes Loch gestoßen und das Tuch
auf seine Weiterreißfestigkeit hin überprüft. Der Grenzwert der Messung wird auf 600 g
und eine Risslänge von < 5 mm festgelegt. Der genaue Prüfablauf ist durch die Bedien-
ungsanleitung des Bettsometers vorgegeben. Dies ist ein Testverfahren, welches das
Tuch nicht beschädigt.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der Grenzwert beträgt
15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen Toleranzwerte +/- 10 mm
kein Grund, die Trimmung oder Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im
Ermessen des Prüfers eine Trimm-Korrektur vorzunehmen.
Checkflug
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen kein Check-
flug erforderlich. Sollten besondere Umstände vorliegen, liegt es im Ermessen des
Prüfers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen des Herstellers
zu beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes des Gleitsegels,
sowie Reparaturen und Korrekturen sind im Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten.
Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind im Leinenmessblatt festzu-
halten. Das Prüfprotokoll ist zusammen mit dem Betriebshandbuch aufzubewahren.
Die Durchführung der Nachprüfung sowie die Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung sind
mit Datum und Unterschrift des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder neben
dem Typenschild festzuhalten.
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