Neben der Einfüllöffnung befi nden sich
zwei auffällige Warnaufkleber. Ein Aufkle-
ber ist auf dem Schutzschild angebracht
und weist den Bediener durch Symbole
auf eine Reihe von Gefahren hin, darunter
die Gefahr, durch die Einzugsmechanis-
men nach innen gezogen zu werden,
sowie die Gefahr herausschleudernder Ge-
genstände. Ein Symbol warnt ausdrücklich
vor der Gefahr von Schnittverletzungen
der Hände. (Art.-Nr. BQ 505.010.100)
Der Aufkleber weist den Benutzer darauf
hin, dass es strengstens verboten ist, mit
den Händen hinter das Schutzschild zu
greifen, um eine Verletzungsgefahr zu
vermeiden. (Art.-Nr. BQ 505.010.110)
Dieser Aufkleber ist in der Nähe des Rie-
menantriebs sowie auf der Kettenabdec-
kung der Einzugswalze und des Zu- und
Auswurfbands angebracht. Er weist auf
die Gefahr eines Ketten- oder Riemenan-
triebs hin. Es ist strengstens verboten,
ohne oder mit geöffneten Abdeckungen
zu arbeiten. (Art.-Nr. BQ 505.010.130)
Dieser Aufkleber befi ndet in der Nähe
des Auswurfbands auf der Rückseite der
Maschine. Das Piktogramm weist auf das
Verbot hin, mit den Händen in die Aus-
fuhröffnung zu greifen. Hier besteht eine
reelle Gefahr von Schnittverletzungen
der Hände. An der Auswurfseite besteht
zudem die Gefahr herausschleudernder
Schnipsel. Ein Piktogramm weist die
umstehenden Personen darauf hin, einen
sicheren Abstand (10 m) einzuhalten.
(Art.-Nr. BQ 501.200.170)
An beiden Seiten des Einfülltrichters
befi ndet sich ein Aufkleber, der den Bedie-
ner beim Betätigen des Kontrollhebels für
die Einzugsöffnung warnt. (Aus – Stopp –
An – Stopp) (Art.-Nr. BQ 501 200 150 & BQ
501 200 160)
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