Sitzschalenfahrgestell „Mika"
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Nach KFZ-Kollisionen müssen Sitzschalenfahrgestell, Sitzsystem und Befestigungssystem vor weiterem Be-
nutzen vom Fachhändler inspiziert werden und ggf. ausgetauscht werden.
Die Personenbeförderung im Sitzschalenfahrgestell darf nur in Fahrtrichtung erfolgen.
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Für den Transport müssen möglichst alle Anbauteile (z.B. Therapietisch, lose Teile) abgenommen und im
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Fahrzeug sicher verstaut werden.
Die Bremsen müssen für den Transport angezogen sein (siehe Geräteeinstellung „Bremse")
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In der Nähe befi ndliche Airbags sind zu deaktivieren.
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Spannreaktor- oder Statikgurte für vorne und hinten dürfen nicht vertauscht werden.
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Vorschlag zu den Befestigungswinkeln für das Rollstuhlhalterungssystem mit Kraftknotenadapter.
Da die Befestigung von den rollstuhlgerechten Ausstattungsmerkmalen des einzelnen KFZ abhängt,
sind die Herstellerinformationen unbedingt zu beachten!
Seitenansicht:
Hinterer
Befestigungspunkt
ca. 45˚
3.8. Begurtung
Gurte dürfen nicht verdreht sein.
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Gurte müssen straff gezogen sein, so dass der Benutzer ausreichend gesichert ist aber der Komfort nicht
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eingeschränkt wird.
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Gurt und Gurtschloss dürfen nicht über Teile des Sitzschalenfahrgestells oder der Sitzsystem (z.B. Armleh-
nen, Räder) geführt und dadurch vom Körper ferngehalten werden.
Schlosszungen müssen im Gurtschloss sicher verrastet sein.
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Der Benutzer muss mit Beckengurt und Schultergurt angeschnallt werden.
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Vorderer
Befestigungspunkt
40˚ - 60˚
Der Beckengurt muss knapp über den Beckenknochen körpernah anliegen. Der
Schulterschräggurt verläuft mittig über dem Schlüsselbein. Zur Befestigung des
Schulterschräggurtes, müssen sich die Schlosszungen am Beckengurt möglichst
außen am Becken befi nden. Das Beckengurtschloss befi ndet sich mittig zwi-
schen den Beckenknochen. Der Rücken ist möglichst in eine aufrechte Position
(90°-Winkel) zu stellen. Eine für den Transport geeignete Kopfstütze sollte sich bei
aufrechtem Kopf mittig und nah am Kopf befi nden.
Draufsicht:
10˚
10˚
5˚ - 25˚
5˚ - 25˚
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