Für den Transport müssen möglichst alle Anbauteile (z.B.
Therapietisch, lose Teile) abgenommen und im Fahrzeug sicher
verstaut werden.
Die Bremsen müssen für den Transport angezogen sein (siehe
Geräteeinstellung „5.8 Trommelbremse")
In der Nähe befindliche Airbags sind zu deaktivieren.
Spannreaktor- oder Statikgurte für vorne und hinten dürfen
nicht vertauscht werden.
Vorschlag zu den Befestigungswinkeln für das Rollstuhl-
halterungssystem mit Kraftknotenadapter
Hinterer
Befestigungs-
punkt
ca 45°
Da die Befestigung von den rollstuhlgerechten Ausstattungs-
merkmalen des einzelnen KFZ abhängt, sind die Hersteller-
informationen unbedingt zu beachten!
Begurtung
Gurte dürfen nicht verdreht und müssen straff angezogen sein,
sodass der Benutzer ausreichend gesichert ist aber der Komfort
nicht eingeschränkt wird.
Gurt und Gurtschloss dürfen nicht über Teile des Sitzschalen-
fahrgestells oder der Sitzschale (z.B. Armlehnen, Räder) geführt
und dadurch vom Körper ferngehalten werden. Schlosszungen
müssen im Gurtschloss sicher verrastet sein.
Der Benutzer muss mit Beckengurt und Schultergurt ange-
schnallt werden.
Der Beckengurt muss knapp über den Beckenknochen körpernah anlie-
gen. Der Schulterschräggurt verläuft mittig über dem Schlüsselbein. Zur
Befestigung des Schulterschräggurtes, müssen sich die Schlosszungen am
Beckengurt möglichst außen am Becken befinden. Das Beckengurtschloss
befindet sich mittig zwischen den Beckenknochen.
Der Rücken ist möglichst in eine aufrechte Position (90°-Winkel) zu stellen.
Eine für den Transport geeignete Kopfstütze sollte sich bei aufrechtem
Kopf mittig und nah am Kopf befinden.
Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
10°
Vorderer
Befestigungspunkt
10°
40°–60°
5°– 25°
5°– 25°
21