Web-based Management
Port für SSH-Verbindungen (nur Fernzugang)
U
Standard: 22
Sie können einen anderen Port festlegen.
Die entfernte Gegenstelle, die den Fernzugriff ausübt, muss bei der
Adressenangabe hinter die IP-Adresse die Port-Nummer angeben, die
hier festgelegt ist.
Beispiel:
Ist dieser RR-EPL über die Adresse 192.144.112.5 über das Internet zu
erreichen, und ist für den Fernzugang die Port-Nummer 22 festgelegt,
dann muss bei der entfernten Gegenstelle im SSH-Client diese Port-
Nummer nicht angegeben werden.
Bei einer anderen Port-Nummer (z. B. 22222) ist diese anzugeben, z. B.:
ssh -p 22222 192.144.112.5
Firewall-Regeln zu Freigabe des SSH-Zugriffs
U
Listet die eingerichteten Firewall-Regeln auf. Sie gelten für eingehende
Datenpakete eines SSH-Fernzugriffs.
D
Regel bearbeiten
Legen Sie die gewünschte Regel fest (s. u.) und klicken Sie OK.
D
Von IP
Geben Sie hier die Adresse(n) des/der Rechners an, dem/denen Fern-
zugang erlaubt ist.
Bei den Angaben haben Sie folgende Möglichkeiten:
– IP-Adresse: 0.0.0.0/0 bedeutet alle Adressen. Um einen Bereich
anzugeben, benutzen Sie die CIDR-Schreibweise - siehe
(Classless InterDomain Routing)" auf Seite
D
Interface
extern (fest vorgegeben)
RR-EPL
Release 1.0 01/06
6.9 Menü Zugang
"CIDR
162.
145