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Verjährungsfrist für Sachmängel / Gewährleistungsfrist
Der Hersteller bietet eine Gewährleistung für Mängel bei Design,
Materialien und Herstellung für einen Zeitraum von zwölf (12)
Monaten ab Installation oder vierundzwanzig (24) Monaten ab
Herstelldatum, je nach Termin, der zuerst erreicht wird. Das ABB-
Verkaufsbüro oder der Lieferant können einen anderen Umfang
der Gewährleistung und abweichende Verjährungsfristen für
Sachmängel festlegen, die im Kaufvertrag geregelt werden, und
die anstelle der hier genannten Bedingungen gelten.
Der Hersteller haftet nicht für
• Kosten, die durch einen Ausfall verursacht werden, wenn Instal-
lation, Inbetriebnahme, Reparatur, Modifikation oder Umge-
bungsbedingungen des Frequenzumrichters nicht den in der mit
dem Gerät gelieferten Dokumentation und anderer relevanter
Dokumentation angegebenen Anforderungen entsprechen
• missbräuchlich, fahrlässig oder versehentlich verwendete Ge-
räte.
• Geräte, die aus vom Kunden beigestellten Materialien bestehen
oder nach einer vom Kunden vorgegebenen Konstruktion gefer-
tigt sind.
Der Hersteller, seine Lieferanten oder Auftragnehmer sind in kei-
nem Fall haftbar für konkrete, indirekte, direkte, zufällige oder Fol-
geschäden, Verluste oder Strafen.
Bei Fragen zum ABB-Frequenzumrichter wenden Sie sich bitte an
das zuständige Vertriebsbüro oder Ihre ABB-Vertretung. Die tech-
nischen Daten, Informationen und Spezifikationen entsprechen
dem zum Zeitpunkt der Drucklegung geltenden Stand. Der Her-
steller behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung
Änderungen vorzunehmen.
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