2.2.3 Mehrfirmenbetrieb
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Anrufsperre Firma-Firma
Die folgenden Funktionen können über die BKl einer jeden Nebenstelle (nicht auf Firmenbasis) durch die
Funktion Anrufsperre für interne Gespräche (® 1.1.2.2 Anrufsperre für interne Gespräche) beschränkt
werden:
–
Das Anrufen von Nebenstellen oder Türsprechstellen in den eingeschränkten Firmen
–
Das Heranholen von in ausgeschlossenen Firmen signalisierten Anrufen
–
Zurückholen von gehaltenen Gesprächen gesperrter Firmen
[Beispiel]
Firma 1
Benutzergruppe 1
Nst. 100 Nst. 101
1
BKl
Benutzergruppe 2
Nst. 102
[Programmierbeispiel]
Anrufer
BKl 1
BKl 2
BKl 3
BKl 4
BKl 5
BKl 6
:
ü: Sperre
446
Funktionshandbuch
2
BKl
Nst. 103
5
BKl
BKl 1
BKl 2
ü
ü
ü
ü
:
:
Firma 3
Benutzergruppe 5
Nst. 108 Nst. 109
6
BKl
Benutzergruppe 6
Nst. 110
Nst. 111
Angerufener Teilnehmer
BKl 3
BKl 4
ü
ü
ü
ü
:
:
Firma 2
Benutzergruppe 3
Nst. 104 Nst. 105
3
BKl
Benutzergruppe 4
Nst. 106
Nst. 107
BKl 5
BKl 6
ü
ü
ü
ü
:
:
4
BKl
...
...
...
...
...
...
...
: