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Beschränkung Von Amtsgesprächen - Panasonic KX-NCP500 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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1.11.8 Beschränkung von Amtsgesprächen
Beschreibung
Amtsgespräche werden durch folgende Funktionen beschränkt:
Funktion
Gesprächsdauer Nebenstel-
le-Amt
Gesprächsdauer Amt - Amt
(außer unbeaufsichtigte Kon-
ferenz)
Budgetverwaltung
Beschränkung der während ei-
nes Gesprächs wählbaren Zif-
fern
Bedingungen
Bei einer unbeaufsichtigten Konferenz wird die Zeit für einen Wiederanruf einer unbeaufsichtigten
Konferenz angewendet. (® 1.14.1.2 Konferenz)
Bei der Verwendung von AST-Amtsleitungen ohne Unterstützung der Schleifenstromerkennung (®
1.11.10 Schleifenstromerkennung) darf der Timer für die Gesprächsdauer Amt-Amt nicht deaktiviert sein,
da ansonsten keine automatische Gesprächsende-Erkennung erfolgen kann.
® [473] Trunk-to-Trunk Call Duration
Für Benutzer von SIP-Nebenstellen wird die Verbindung bei Ablauf der für die Beschränkung von
Amtsgesprächen eingestellten Zeit ohne Warnton beendet.
Bei einem Amtsgespräch zwischen einem Benutzer einer Nebenstel-
le und einem externen Teilnehmer kann die Gesprächsdauer durch
einen Systemtimer, der für jedes Amtsbündel gewählt wird, begrenzt
werden. Beide Teilnehmer hören 15 Sekunden vor Erreichen des
Zeitlimits in Intervallen von fünf Sekunden Warntöne. Wenn der Timer
abläuft, wird die Verbindung getrennt. Über die BKl-Programmierung
wird bestimmt, ob eine Funktion aktiviert oder deaktiviert wird. Ob
diese Funktion nur für abgehende Amtsgespräche oder sowohl für
abgehende als auch für ankommende Gespräche gilt, wird durch die
Systemprogrammierung festgelegt.
Bei einem Amtsgespräch zwischen zwei externen Teilnehmern kann
die Gesprächsdauer durch einen Systemtimer, der für jedes Amts-
bündel gewählt wird, begrenzt werden. Beide Teilnehmer hören 15
Sekunden vor Erreichen des Zeitlimits in Intervallen von fünf Sekun-
den Warntöne. Wenn der Timer abläuft, wird die Verbindung ge-
trennt.
Wenn das Gespräch Amt - Amt von einer Nebenstelle vermittelt wur-
de (z.B. wenn eine Nebenstelle ein Amtsgespräch tätigt und dieses
an einen externen Teilnehmer vermittelt), dann gilt das Zeitlimit des
für den ersten Anruf verwendeten Amtsbündels.
Wenn das vorprogrammierte Gebührenlimit erreicht ist, hört der Ne-
benstellenbenutzer in Intervallen von fünf Sekunden 3 Warntöne.
Über die Programmierung kann festgelegt werden, dass nach dem
dritten Ton eine Trennung der Verbindung erfolgt. Nach Ende des
Gesprächs kann der Nebenstellenbenutzer keine weiteren Amtsge-
spräche tätigen, bis das Gebührenlimit durch eine als Manager zu-
gewiesene Nebenstelle erhöht oder zurückgesetzt wurde (®
1.9.2 Budgetverwaltung).
Das Wählen von Ziffern während eines ankommenden Amtsge-
sprächs kann beschränkt werden. Überschreiten die gewählten Zif-
fern das Limit, wird die Leitung getrennt.
1.11.8 Beschränkung von Amtsgesprächen
Beschreibung
Funktionshandbuch
169

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Diese Anleitung auch für:

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