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Abbau, Verschrottung Und Entsorgung Der Rückstände; Kapitel 7. Garantie; Garantieschein; Garantiebedingungen - Minipack-Torre Pratika 56 Anweisungen Zur Bedienung Und Wartung

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Kapitel 6. Ordentliche Wartung
6.3. Abbau, Verschrottung und Entsorgung der Rückstände
ACHTUNG!
Die Abbau- und Verschrottungsarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die auf diese
Tätigkeiten spezialisiert sind und die zum sicheren Arbeiten notwendigen mechanischen und
elektrischen Fachkenntnisse besitzen.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
Trennen Sie die Maschine vom Stromnetz
Bauen Sie die Bestandteile auseinander.
Alle Abfälle müssen entsprechend der Klassifizierung und den Vorgehensweisen, die von den im
Installationsland geltenden Gesetzen vorgeschrieben sind, behandelt, entsorgt oder wiederverwertet werden.
Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht als Hausmüll behandelt werden darf.
Indem Sie sicherstellen, dass das Produkt ordnungsgemäß entsorgt wird, helfen Sie, die Umwelt und die
Gesundheit der Menschen vor möglichen negativen Folgen zu schützen, die verursacht werden könnten,
wenn die Abfälle dieses Produkts nicht sachgemäß behandelt werden.
Für nähere Informationen über das Recycling dieses Produkt setzen Sie sich bitte mit dem Verkäufer des
Produkts in Verbindung oder auch mit dem Kundendienst bzw. der entsprechende Stelle für die
Müllbehandlung.

Kapitel 7. Garantie

7.1. Garantieschein

Die Garantie gilt für den Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Aufstellung zu den in der Bedienungsanleitung
angegebenen Bedingungen. Füllen Sie die Rückseite der Garantiekarte vollständig aus, schneiden Sie sie entlang der
perforierten Linie ab und schicken Sie sie uns.

7.2. Garantiebedingungen

Die Garantie gilt für den Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Aufstellung der Maschine. Sie erstreckt sich auf
den kostenlosen Austausch oder die Reparatur all jener Teile, die wir aufgrund von Werkstoffanomalien als fehlerhaft
einstufen. Die Reparaturen bzw. der Austausch werden normalerweise im Werk des Herstellers vorgenommen, wobei
der Käufer die Transportkosten und den Arbeitslohn trägt. Sollte die Reparatur oder der Austausch beim Käufer
vorgenommen werden, so trägt dieser die Reisekosten, das Tagegeld und den Arbeitslohn. Die Garantieleistungen
werden ausschließlich durch den Hersteller oder durch autorisierte Fachhändler durchgeführt. Um ein Anrecht auf
Garantieleistungen zu haben, muss das defekte Teil dem Hersteller oder dem autorisierten Fachhändler zugeschickt
werden, damit die Reparatur oder der Austausch vorgenommen werden können. Die Rücklieferung eines solchen
reparierten oder ausgetauschten Teils fällt unter die Erfüllung der Garantieleistungen. Die Garantie verfällt in folgenden
Fällen:
Wenn die GARANTIEURKUNDE nicht innerhalb von 20 Tagen nach Erwerb des Geräts vollständig ausgefüllt und
unterschrieben per Post verschickt wird.
Wenn das Gerät falsch aufgestellt, falsch versorgt oder durch nicht autorisierte Personen fahrlässig bedient oder
gehandhabt wird oder Änderungen daran vorgenommen werden.
Wenn am Gerät vom Hersteller ohne die schriftliche Genehmigung des Herstellers Veränderungen vorgenommen
werden.
Wenn sich das Gerät nicht mehr im Besitz des ersten Käufers befindet.
Der Hersteller weist aufgrund bestehenden Rechts jede Haftung für Schäden an Personen oder Dingen zurück,
wenn das Gerät falsch aufgestellt oder falsch an das Stromnetz oder ohne Erdung angeschlossen wurde oder
wenn Änderungen an der Maschine vorgenommen wurden. Der Hersteller behält sich das Recht vor, aus
technischen oder funktionellen Gründen Änderungen am Gerät vorzunehmen.
IST DAS GERICHT BERGAMO (ITALIEN) ZUSTÄNDIG.
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