Kategorie 1: BERGAMONT-Rennräder, Triathlonräder und Zeitfahrmaschinen
Vor der Nutzung von BERGAMONT-Rennrädern (a), Triathlonrädern (b) und
Zeitfahrmaschinen (c) auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vorgeschrie-
benen Einrichtungen vorhanden sein.
Beachten Sie im öffentlichen Straßenverkehr die Verkehrsregeln. Weitere Infor-
mationen finden Sie im Kapitel „Gesetzliche Anforderungen zur Teilnahme am
Straßenverkehr".
An BERGAMONT-Rennrädern, Triathlonrädern und Zeitfahrmaschinen sind
Anhänger, Kindersitze und Gepäckträger nicht zugelassen. Beachten Sie, dass
BERGAMONT keine Haftung oder Garantie bei Benutzung eines Anhängers,
Kindersitzes und Gepäckträgers übernimmt.
GEFAHR!
BERGAMONT-Bikes der Kategorie 1 sind nicht für Geländefahrten, Sprünge
G
(d), Slides, Treppenfahrten, Stoppies (e), Wheelies, Tricks etc. geeignet!
BERGAMONT-Rennräder, Triathlonräder und Zeitfahrmaschinen dürfen aus-
schließlich auf befestigten Wegen und Wegen mit asphaltierter oder gepflaster-
ter Oberfläche gefahren werden. Die Reifen müssen im ständigen Kontakt mit
dem Untergrund bleiben.
Diese Fahrräder sind nicht für den Offroad-, Cyclocross-Einsatz oder für Touren
mit Gepäckträgern oder Gepäcktaschen geeignet.
Das zulässige Gesamtgewicht (Fahrer inkl. Gepäck und Fahrrad) darf 110 kg
nicht überschreiten. Das zulässige Maximalgewicht kann unter Umständen
durch die Nutzungsempfehlung der Komponentenhersteller weiter einge-
schränkt werden.
HINWEIS!
Lesen Sie unter www.bergamont.de nach, zu welcher Kategorie Ihr neues
I
BERGAMONT-Bike gehört.
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b
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RENNRAD | BEDIENUNGSANLEITUNG 2018
c
Kategorie 2.3: BERGAMONT-Cyclocrossfahrräder
BERGAMONT-Cyclocrossfahrräder (f) sind aufgrund ihrer Konzeption und
Ausstattung nicht immer dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen eingesetzt
zu werden. Vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vor-
geschriebenen Einrichtungen vorhanden sein. Beachten Sie im öffentlichen
Straßenverkehr die Verkehrsregeln. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel
„Gesetzliche Anforderungen zur Teilnahme am Straßenverkehr".
BERGAMONT-Cyclocrossfahrräder - CX dürfen auf befestigtem Terrain, d.h. auf
geteerten Straßen und Radwegen oder Feldwegen mit feingeschotterter und
Grasoberfläche gefahren werden. Die Reifen müssen im ständigen Kontakt mit
dem Untergrund bleiben. Außerdem sind sie für gut befestigte Feld- und Wald-
wege mit fein geschotterter Oberfläche und Offroadpisten mit leichter Neigung,
auf denen die Reifen kurzzeitig aufgrund von kleineren Stufen die Bodenhaf-
tung verlieren, geeignet. Sie dürfen darüber hinaus im leichten Gelände und bei
Cyclocross-Wettkämpfen gefahren werden.
Diese Fahrräder sind nicht für Geländefahrten wie den Mountainbike-Einsatz im
Bereich All-Mountain, Enduro, Downhill (DH), Freeride, Dual Slalom, Dirt, Down-
hill/Freeride-Parks, Jumps, Drops und in Bikeparks etc. geeignet.
BERGAMONT-Bikes CX gehören zu dieser Kategorie.
Das zulässige Gesamtgewicht (Fahrer inkl. Gepäck und Fahrrad) darf 115 kg
nicht überschreiten. Das zulässige Maximalgewicht kann unter Umständen
durch die Nutzungsempfehlung der Komponentenhersteller weiter einge-
schränkt werden.
An BERGAMONT-Cyclocrossfahrrädern sind Anhänger, Kindersitze und Ge-
päckträger nicht zugelassen. Beachten Sie, dass BERGAMONT keine Haftung
oder Garantie bei Benutzung eines Anhängers, Kindersitzes und Gepäckträgers
übernimmt.
GEFAHR!
BERGAMONT-Bikes der Kategorie 2.3 sind nicht für Fahrten im schwe-
G
ren und verblockten Gelände, Sprünge, Slides, Treppenfahrten, Stoppies,
Wheelies, Tricks etc. geeignet!
HINWEIS!
Lesen Sie unter www.bergamont.de nach, zu welcher Kategorie Ihr neues
I
BERGAMONT-Bike gehört.
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BEDIENUNGSANLEITUNG 2018 | RENNRAD
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