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Sie gilt ebenso nicht bei Schäden, die durch Unfall, Fahrlässigkeit, nicht fach-
gerechte oder missbräuchliche Bedienung, nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch, höhere Gewalt, nicht fachgerechte Montage, fehlende Beachtung
der empfohlenen Wartungsanweisungen, nicht fachgerechte oder fehlerhafte
Wartung oder Reparatur durch andere als zugelassene BERGAMONT-Fach-
händler, Benutzung von mit dem Produkt nicht kompatiblen Bauteilen und/oder
Produktveränderung verursacht wurden. Die Garantie gilt nicht für Schäden
aufgrund von Unterwanderung durch Schweiß, Schlägen, Farbveränderung
in Form von Sonneneinstrahlung oder vergleichbaren, äußeren Einwirkungen.
Allen Produkten wird eine Bedienungsanleitung beigefügt; bitte befolgen Sie
die darin oder am Produkt selbst aufgeführten Anweisungen. Folge- und Be-
gleitschäden werden – soweit gesetzlich zulässig – nicht gemäß dieser Garantie
ersetzt.
Wie mache ich einen Garantieanspruch geltend? Zur Geltendmachung des
Garantieanspruches informieren Sie bitte zuerst einen BERGAMONT-Fachhänd-
ler (Händlersuche: www.bergamont.de) hinsichtlich des geltend zu machenden
Fehlers während des Garantiezeitraums und übergeben Sie das Produkt zeitge-
recht und auf Ihre Kosten einem BERGAMONT-Fachhändler zur Überprüfung.
Allen zurückgesendeten Produkten ist der Kaufbeleg, der von einem zugelas-
senen BERGAMONT-Fachhändler ausgestellt wurde, beizufügen ohne welchen
keine Reklamation geltend gemacht werden kann. Im Falle eines Produktersat-
zes oder einer Kaufpreisrückerstattung geht das zurückgesendete Produkt in
das Eigentum von BERGAMONT über.
Am Ende der Bedienungsanleitung befindet sich ein Übergabeprotokoll, das
nach Kenntnisnahme und Unterschrift des Endverbrauchers in Kopie beim
BERGAMONT-Fachhändler verbleibt. Dieses Übergabeprotokoll ist zwingend
zusammen mit dem fehlerhaften Bauteil bei Eintritt eines Garantiefalles vorzu-
weisen. Es gilt als Verkaufsnachweis, ohne den keine Reklamation möglich ist.
In welchem Verhältnis steht gesetzliches Gewährleistungsrecht zu dieser
Garantie? Mit dieser Garantie gewährt BERGAMONT eine freiwillige Hersteller-
garantie; zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben
hiervon unberührt.
Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen dringend, lediglich zugelassene BERGAMONT-Fachhänd-
ler zur Durchführung des jährlichen Wartungsservice und von Reparaturen
aufzusuchen. Bei nicht fachgerechten oder fehlerhaft durchgeführten War-
tungs- oder Reparaturarbeiten wird diese Garantie nicht gewährt. Kosten für
Wartungsarbeiten sind vom Verbraucher zu tragen.
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RENNRAD | BEDIENUNGSANLEITUNG 2018

-SERVICE PLAN

1. Inspektion – Spätestens nach 100 - 300 Kilometern bzw.
5 - 15 Betriebsstunden oder nach drei Monaten ab Verkaufsdatum
Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Km-Stand:
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o Alle notwendigen Wartungsarbeiten ausgeführt (siehe Service- und
Wartungs zeitplan); ausgetauschte oder reparierte Teile:
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Durchgeführt am:
2. Inspektion – Spätestens nach 2.000 Kilometern bzw.
100 Betriebsstunden oder nach einem Jahr
Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Km-Stand:
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o Alle notwendigen Wartungsarbeiten ausgeführt (siehe Service- und
Wartungs zeitplan); ausgetauschte oder reparierte Teile:
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Durchgeführt am:
BEDIENUNGSANLEITUNG 2018 | RENNRAD
Stempel und Unterschrift
des BERGAMONT-Fachhändlers:
Stempel und Unterschrift
des BERGAMONT-Fachhändlers:
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