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Hinweise Zu Verschleißteilen; Garantie Auf Bergamont-Bikes - bergamont RENNRAD Bedienungsanleitung

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HINWEISE ZU VERSCHLEISSTEILEN
Einige Bauteile Ihres BERGAMONT-Bikes verschleißen funktionsbedingt (a+b).
Wie stark bzw. schnell das geschieht, ist von der Pflege, der Wartung und der Art
der Nutzung des BERGAMONT-Bikes (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz
usw.) abhängig. BERGAMONT-Bikes, die häufig oder immer im Freien stehen,
können durch Witterungseinflüsse ebenfalls schneller verschleißen.
Regelmäßige Pflege und Wartung (c) erhöhen die Lebensdauer. Dennoch müs-
sen die folgenden Teile ausgetauscht werden, wenn sie ihre Verschleißgrenze
erreicht haben:
Antriebskette
Bremsbeläge
Bremsflüssigkeit (DOT)
Bremsscheiben
Bremszüge
Bremszughüllen
Felgenflanken (bei Felgenbremsen)
Griffgummis
Kettenräder
Kettenstrebenschutz
a
b
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RENNRAD | BEDIENUNGSANLEITUNG 2018
Lager in Naben, Gelenken etc.
Lenkerband
Reifen
Ritzel
Sattelbezug / Sattel
Schaltwerksrollen
Schaltzüge
Schaltzugshüllen
Schläuche
Schmierstoffe
c

GARANTIE AUF BERGAMONT-BIKES

Was wird gewährt? BERGAMONT gewährt bei Kauf eines durch einen zugelas-
senen BERGAMONT-Fachhändler komplett montierten, mit BERGAMONT ge-
kennzeichneten Fahrrades („Produkt") eine Garantie auf Material- und Verarbei-
tungsfehler bei Gefahrübergang für den Rahmen, Hinterbau und Gabel (soweit
es sich um eine BERGAMONT Gabel handelt).
Wie lange wird die Garantie gewährt? Diese freiwillige Herstellergarantie wird
für einen Zeitraum von 5 Jahren für den Rahmen und Hinterbau beziehungs-
weise von 2 Jahren für die Gabel ab Kaufdatum gewährt. Diese Garantie gilt
lediglich zu Gunsten des Erstkäufers. Sollte das Produkt vom Erstkäufer an eine
andere Person übereignet werden, wird die erwähnte Garantie gegenstandslos.
Die auf 5 Jahre beschränkte Garantie auf Rahmen und Hinterbau wird lediglich
gewährt, solange und soweit das Fahrrad 1 x jährlich entsprechend der in dieser
Bedienungsanleitung beigefügten Wartungsanleitung gewartet wurde. Diese
Wartung ist durch Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Sollte eine solche
Wartung nicht erfolgt sein, verkürzt sich der Garantiezeitraum von 5 Jahren auf
den Rahmen und Hinterbau auf 3 Jahre. Die Kosten der Inspektion und Wartung
sind vom Eigentümer des Produktes zu tragen.
Der Garantiezeitraum für Räder der Kategorie 5.1 und 5.2 (z.B. Straitline, Big Air
und Kiez) ist auf 2 Jahre begrenzt.
Für reparierte oder ausgetauschte Produkte wird – soweit gesetzlich zulässig -
für den verbleibenden Garantiezeitraum und gemäß der ursprünglichen Garan-
tiebestimmungen eine Garantie gewährleistet.
Mit dieser Garantie gewährt BERGAMONT eine weltweit geltende, freiwillige
Herstellergarantie. Soweit gesetzlich zulässig und solange nicht eine kürzere
gesetzliche Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, sind gesetzliche Gewährleis-
tungen auf einen Zeitraum von maximal 5 bzw. 2 Jahren ab Kaufdatum des
Produkts und auf den Erstkäufer des Produkts begrenzt.
Was leistet BERGAMONT im Garantiefall? BERGAMONT wird nach eigenem
Ermessen das fehlerhafte Produkt entweder mit einem Produkt ähnlicher Art
und Güte ersetzen oder reparieren, oder den Kaufpreis zurückerstatten (nach
Vorlage des Kaufbelegs des Produkts). Nicht fehlerhafte Bauteile werden ledig-
lich auf Ihre Kosten ersetzt. In einem solchen Fall werden wir Sie vor Ersatz der
nicht fehlerhaften Bauteile zwecks Einholung Ihrer Einwilligung kontaktieren.
Was wird nicht von dieser Garantie umfasst? Diese Garantie gilt nicht für Pro-
duktfehler, die nach Gefahrübergang entstanden sind. Diese Garantie gilt nicht
für Produkte, die gewerblich genutzt wurden, z.B im Verleih- und Mietbetrieb
eingesetzt wurden. Diese Garantie gilt nicht bei Kauf nicht komplett montierter
Fahrräder. Diese Garantie gilt nicht für Verschleißteile, sofern sie durch normale
Abnutzung oder Verschleiß beschädigt sind (eine vollständige Liste aller Ver-
schleißteile befindet sich in der Bedienungsanleitung).
BEDIENUNGSANLEITUNG 2018 | RENNRAD
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