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Vorsicht Beim Umgang Mit Flüssiggas; Sicherheitstechnische Richtlinien Für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge - Kärcher KM 100/100 R LPG Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung
! Antriebsmotor nicht berühren
oder anfassen
(Verbrennungsgefahr).
! Bei Betrieb des Gerätes in
Räumen muss für ausreichende
Belüftung und Abführung der
Abgase gesorgt werden.
(Vergiftungsgefahr)
! Abgase sind giftig und
gesundheitsschädlich, sie dürfen
nicht eingeatmet werden.
! Der Motor benötigt ca. 3...4 s
Auslauf nach dem Abstellen. In
dieser Zeitspanne unbedingt vom
Antriebsbereich fernhalten!
Bei Geräten mit Verbrennungsmotor
ist beim Betanken folgendes zu
beachten:
! Es darf nur der in der
Betriebsanleitung angegebene
Brennstoff verwendet werden.
Bei ungeeigneten Brennstoffen
besteht Explosionsgefahr.
! Motor muss abgestellt sein.
! Nicht in geschlossenen Räumen
tanken.
! Darauf achten, dass kein
Treibstoff auf heiße Oberflächen
gelangt.
! Keine brennenden oder
glimmenden Gegenstände
während des Tankens benutzen,
bei sich tragen oder in die Nähe
des Gerätes bringen
(Explosionsgefahr).
! Füllen Sie den Tank höchstens
bis 1 cm unter die Unterkante
des Einfüllstutzens, da der
Kraftstoff sich bei Wärme
ausdehnt.
! Übergelaufenen Kraftstoff
abwischen und Tankverschluss
dicht schließen.
KM 100/100 R B / KM 100/100 R LPG
Vorsicht beim Umgang mit
Flüssiggas
! Nur Flüssiggasflaschen mit
Treibgasfüllung nach DIN 51622
der Qualität A beziehungsweise
B, je nach
Umgebungstemperatur
verwenden.
Hinweis:
Haushaltsgas ist grundsätzlich
verboten!
Zugelassen sind für den Gasmotor
Flüssiggasgemische aus
Propan/Butan deren
Mischungsverhältnis zwischen
90/10 bis 30/70 liegt.
Wegen des besseren
Kaltstartverhaltens ist bei
Außentemperaturen unter 0°C
(32 °F) Flüssiggas mit hohem
Propananteil bevorzugt zu
verwenden, da die Verdampfung
bereits bei niedrigen Temperaturen
stattfindet.
Sicherheitstechnische
Richtlinien für
Flüssiggas-Kraftfahrzeuge
Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften e.V.
Zentralstelle für Unfallverhütung
- Gültig ab 1.7.1950 -
Flüssiggase (Treibgase) sind
BUTAN und PROPAN oder
BUTAN/PROPAN-GEMISCHE. Sie
werden in besonderen Flaschen
geliefert. Der Betriebsdruck dieser
Gase ist abhängig von der
Außentemperatur.
Gefahr!
Flüssiggas nicht wie Benzin
behandeln! Benzin verdampft
langsam, Flüssiggas wird sofort
gasförmig. Die Gefahr der
Raumvergasung und der
Entzündung ist also bei Flüssiggas
größer als bei Benzin.
Pflichten der Betriebsleitung und
der Arbeitnehmer
! Sämtliche Personen, die mit
Flüssiggas umzugehen haben,
sind verpflichtet, sich die für die
gefahrlose Durchführung des
Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten
der Flüssiggase anzueignen. Die
vorliegende Druckschrift ist mit
der Kehrmaschine ständig
mitzuführen.
Wartung durch Sachkundigen
! Treibgasanlagen sind in
regelmäßigen Zeitabständen,
mindestens jedoch jährlich
einmal, durch einen
Sachkundigen auf
Funktionsfähigkeit und Dichtheit
zu prüfen (nach ZH 1/57).
! Die Prüfung muss schriftlich
bescheinigt werden.
Prüfungsgrundlagen sind § 33
und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas"(VGB 21).
! Als allgemeine Vorschriften
gelten die Richtlinien für die
Prüfung von Fahrzeugen, deren
Motoren mit verflüssigten Gasen
betrieben werden, des
Bundesministers für Verkehr
vom 29.09.1969.
Inbetriebnahme/Betrieb
! Die Gasentnahme darf stets nur
aus einer Flasche erfolgen. Die
Gasentnahme aus mehreren
Flaschen zugleich kann
bewirken, dass das Flüssiggas
aus einer Flasche in eine andere
übertritt. Dadurch ist die
überfüllte Flasche nach späterem
Schließen des Flaschenventils
(vgl. B. 1 dieser Richtlinien)
einem unzulässigen
Druckanstieg ausgesetzt.
! Beim Einbau der vollen Flasche
ist der Vermerk für die richtige
Lage der Flasche "oben".
(Anschlußverschraubung zeigt
senkrecht nach oben)
Der Austausch der Gasflasche ist
sorgfältig vorzunehmen. Beim Ein-
und Ausbau muss der
Gasaustrittsstutzen des
Flaschenventils durch eine mit
einem Schlüssel fest angezogene
Verschlußmutter abgedichtet sein.
! Undichte Gasflaschen dürfen
nicht weiterverwendet werden.
Sie sind unter Beachtung aller
Vorsichtsmaßnahmen sofort im
Freien durch Abblasen zu
entleeren und dann als undicht
zu kennzeichnen. Bei der
Ablieferung oder Abholung
beschädigter Gasflaschen ist
dem Verleiher oder seinem
Vertreter (Tankwart oder
dergleichen) von dem
bestehenden Schaden sofort
schriftlich Mitteilung zu machen.
! Bevor die Gasflaschen
angeschlossen werden, sind ihre
Anschlussstutzen auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand zu
prüfen.
Deutsch
! Nach Anschluss der Flasche
muss diese mittels
schaumbildender Mittel auf
Dichtheit geprüft werden.
! Die Ventile sind langsam zu
öffnen! Das Öffnen und
Schließen darf nicht unter
Zuhilfenahme von
Schlagwerkzeugen erfolgen.
! Bei Flüssiggasbränden nur
Kohlensäuretrockenlöscher oder
Kohlensäuregas-Löscher
verwenden!
! Die gesamte Flüssiggasanlage
muss laufend auf ihren
betriebssicheren Zustand,
besonders auf Dichtigkeit
überwacht werden. Die
Benutzung des Fahrzeuges bei
undichter Gasanlage ist
verboten.
! Vor dem Lösen der Rohr-
beziehungsweise
Schlauchverbindung ist das
Flaschenventil zu schließen. Die
Anschlußmutter an der Flasche
ist langsam und zunächst nur
wenig zu lösen, da sonst das
noch in der Leitung befindliche
unter Druck stehende Gas
spontan austritt.
! Wird das Gas aus einem
Großbehälter getankt, so sind die
einschlägigen Vorschriften bei
dem jeweiligen
Flüssiggas-Großvertrieb zu
erfragen.
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Diese Anleitung auch für:

Km 100/100 r b1.280-104.01.280-106.0

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