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Transport, Empfang Und Behandlung Von Sendungen - MR TAPCON 230 basic Betriebsanleitung

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4 Verpackung, Transport und Lagerung
Sichtbare Schäden
Verdeckte Schäden
Maschinenfabrik Reinhausen 2014
4.2

Transport, Empfang und Behandlung von Sendungen

Neben Schwingbeanspruchungen und Schockbeanspruchungen ist beim
Transport auch mit Stoßbeanspruchungen zu rechnen. Um mögliche Be-
schädigungen auszuschließen, muss ein Fallen, Kippen, Umstürzen und
Prellen vermieden werden.
Sollte eine Kiste umkippen, aus einer bestimmten Höhe fallen (z. B. durch
Reißen eines Anschlagmittels) oder ungebremst durchfallen, so ist unabhän-
gig vom Gewicht mit einer Beschädigung zu rechnen.
Jede angelieferte Sendung muss vom Empfänger vor der Abnahme (Emp-
fangsquittierung) auf folgendes kontrolliert werden:
Vollständigkeit anhand des Lieferscheins
äußere Beschädigungen aller Art.
Die Kontrollen sind nach dem Abladen vorzunehmen, wenn die Kiste oder
der Transportbehälter von allen Seiten zugänglich ist.
Stellen Sie beim Empfang der Sendung äußerlich sichtbare Transportschä-
den fest, verfahren Sie wie folgt:
Tragen Sie den festgestellten Transportschaden sofort in die Frachtpa-
piere ein und lassen Sie vom Abliefernden gegenzeichnen.
Verständigen Sie bei schweren Schäden, Totalverlust und bei hohen
Schadenskosten unverzüglich den Vertrieb der Maschinenfabrik Rein-
hausen und die zuständige Versicherung.
Verändern Sie den Schadenszustand nach seiner Feststellung nicht
weiter und bewahren Sie auch das Verpackungsmaterial auf, bis über
eine Besichtigung durch das Transportunternehmen oder den Trans-
portversicherer entschieden worden ist.
Protokollieren Sie mit den beteiligten Transportunternehmen den Scha-
densfall an Ort und Stelle. Dies ist für eine Schadensersatzforderung
unentbehrlich!
Fotografieren Sie nach Möglichkeit Schäden an Verpackung und Pack-
gut. Das gilt auch für Korrosionserscheinungen am Packgut durch ein-
gedrungene Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Kondenswasser).
Kontrollieren Sie unbedingt auch die Dichtverpackung.
Bei Schäden, die erst nach Empfang der Sendung beim Auspacken festge-
stellt werden (verdeckte Schäden), gehen Sie wie folgt vor:
Machen Sie den möglichen Schadensverursacher schnellstens telefo-
nisch und schriftlich haftbar und fertigen Sie ein Schadensprotokoll an.
Beachten Sie hierfür die im jeweiligen Land gültigen Fristen. Erkundigen
Sie sich rechtzeitig danach.
Bei verdeckten Schäden ist ein Rückgriff auf das Transportunternehmen
(oder andere Schadensverursacher) nur schwer möglich. Versicherungs-
technisch kann ein derartiger Schadensfall mit Aussicht auf Erfolg nur abge-
wickelt werden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich
festgelegt ist.
2117246/03 DE
TAPCON® 230 basic
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