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Sicherheitsbestimmungen Für Den Betrieb Des Fahrzeuges - Jungheinrich KMS 100 Betriebsanleitung

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E Bedienung
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Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Fahrzeuges
Fahrerlaubnis: Das Fahrzeug darf nur von geeigneten Personen benutzt werden,
die in der Führung ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre
Fähigkeiten im Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von
ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind.
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer: Der Fahrer muß über sei-
ne Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung des Flurförderzeuges unter-
wiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sein. Ihm müssen die
erforderlichen Rechte eingeräumt werden.
Bei Flurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind bei der Bedie-
nung Sicherheitsschuhe zu tragen.
Verbot der Nutzung durch Unbefugte: Der Fahrer ist während der Nutzungszeit für
das Flurförderzeug verantwortlich. Er muß Unbefugten verbieten, das Flurförderzeug
zu fahren oder zu betätigen. Es dürfen keine Personen mitgenommen oder mit der
Lastaufnahme gehoben werden.
Beschädigungen und Mängel: Beschädigungen und sonstige Mängel am Flurför-
derzeug sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden. Betriebsunsichere Flurförder-
zeuge (z.B. abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis zu ihrer
ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht eingesetzt werden.
Reparaturen: Ohne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine
Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall
darf er Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen.
Gefahrenbereich: Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch
Fahr- oder Hubbewegungen des Flurförderzeuges, seiner Lastaufnahmemittel (z.B.
Lastgabel oder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört auch
der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut oder eine absinkende/herabfallende
Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
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Unbefugte müssen aus dem Gefahrenbereich gewiesen werden. Bei Gefahr für Per-
sonen muß rechtzeitig ein Warnzeichen gegeben werden. Verlassen Unbefugte trotz
Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, ist das Flurförderzeug unverzüglich zum
Stillstand zu bringen.
Sicherheitseinrichtung und Warnschilder: Die hier beschriebenen Sicherheitsein-
richtungen, Warnschilder und Warnhinweise sind unbedingt zu beachten.
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