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4.1

Betriebsmittel

Umgang mit Betriebsmitteln: Der Umgang mit Betriebsmitteln hat stets sachgemäß
und den Herstellervorschriften entsprechend zu erfolgen.
f
Unsachgemäßer Umgang gefährdet Gesundheit, Leben und Umwelt. Betriebsmittel
dürfen nur in vorschriftsmäßigen Behältern gelagert werden. Sie können brennbar
sein, deshalb nicht mit heißen Bauteilen oder offener Flamme in Verbindung bringen.
Beim Auffüllen von Betriebsmitteln sind nur saubere Gefäße zu verwenden. Ein Mi-
schen von Betriebsmitteln verschiedener Qualitäten ist verboten. Von dieser Vor-
schrift darf nur abgewichen werden, wenn das Mischen in dieser Betriebsanleitung
ausdrücklich vorgeschrieben wird.
Verschütten ist zu vermeiden. Verschüttete Flüssigkeit muß umgehend mit einem ge-
eigneten Bindemittel beseitigt und das Betriebsmittel-Bindemittel-Gemisch vor-
schriftsgemäß entsorgt werden.
Menge
*A
33 l
B
2,5 l
D
0,18 l
E
F
G
H
* Zusätzlich 2% Additiv 68/D von Dea Fuchs
F 8
Bezeichnung
Hydrauliköl
H-LPD22
SAE 80 EP API GL 4
SAE J 1703
FMVSS 116
DOT 3 und DOT 4
Mehrzweck-Lithium-
Schmierfett KP 2 (N)
DIN 51502
Mehrzweck-Lithium-
Schmierfett
KPF L2 N (M) mit MOS
DIN 502
Kettenspray
Hochtemperaturfett
Verwendung für
Hydraulikanlage
Getriebe
Hydraulische
Bremsanlage
Allgemein
Zahnstangen
2
Hubketten
Vorderradlager

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