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Wiederinbetriebnahme Nach Der Stillegung; Sicherheitsprüfung Nach Zeit Und Außergewöhnlichen Vorkommnissen (D: Uvv-Prüfung Nach Uvb 36) - Jungheinrich KMS 100 Betriebsanleitung

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6.3

Wiederinbetriebnahme nach der Stillegung

– Flurförderzeug gründlich reinigen.
– Flurförderzeug nach Schmierplan abschmieren (siehe Kapitel F ).
– Batterie reinigen, die Polschrauben mit Polfett einfetten und die Batterie anklem-
men.
– Batterie laden (siehe Kapitel D).
– Getriebeöl auf Kondenswasser prüfen, ggf. wechseln.
– Hydrauliköl auf Kondenswasser prüfen, ggf. wechseln.
– Flurförderzeug in Betrieb nehmen (siehe Kapitel E).
A
Batteriebetriebene Flurförderzeuge:
Bei Schaltschwierigkeiten in der Elektrik sind die freiliegenden Kontakte mit Kontakt-
spray einzusprühen und eine mögliche Oxydschicht auf den Kontakten der Bedien-
elemente durch mehrmaliges Betätigen zu entfernen.
f
Unmittelbar nach der Inbetriebnahme mehrere Probebremsungen durchführen.
7
Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen
(D: UVV-Prüfung nach UVB 36)
Das Flurförderzeug muß mindestens einmal jährlich oder nach besonderen Vor-
kommnissen durch eine hierfür besonders qualifizierte Person geprüft werden. Diese
Person muß ihre Begutachtung und Beurteilung unbeeinflußt von betrieblichen und
wirtschaftlichen Umständen nur vom Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Sie
muß ausreichende Kenntnisse und Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines
Flurförderzeuges und die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung nach den Regeln der
Technik und den Grundsätzen für die Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu
können.
Dabei muß eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des Flurförder-
zeugs in bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muß das Flur-
förderzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die durch evtl.
unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein Prüfprotokoll anzu-
legen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur übernächsten Prüfung
aufzubewahren.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muß der Betreiber sorgen.
A
Für diese Prüfungen hat der Hersteller einen speziellen Sicherheitsservice mit ent-
sprechend ausgebildeten Mitarbeitern. Als optischer Hinweis wird das Flurförderzeug
nach erfolgter Prüfung mit einer Prüfplakette versehen. Diese Plakette zeigt an, in
welchem Monat welchen Jahres die nächste Prüfung erfolgen muß.
F 15

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