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Arbeiten Mit Dem Fahrzeug; Sicherheitsregeln Für Den Fahrbetrieb - Jungheinrich KMS 100 Betriebsanleitung

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Arbeiten mit dem Fahrzeug

5.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche: Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen
Wege befahren werden. Unbefugte Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben.
Die Last darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert werden.
Verhalten beim Fahren: Der Fahrer muß die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Ge-
gebenheiten anpassen. Langsam fahren muß er z.B. in Kurven, an und in engen
Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Er
muß stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das
Fahrzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im Gefahrfall),
schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen ist ver-
boten.
Sichtverhältnisse beim Fahren: Der Fahrer muß in Fahrtrichtung schauen und im-
mer einen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Wer-
den Ladeeinheiten transportiert, die die Sicht beeinträchtigen, so muß das
Flurförderzeug mit nach hinten befindlicher Last fahren. Ist dies nicht möglich, muß
eine zweite Person als Warnposten vor dem Flurförderzeug hergehen.
Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Befahren von Steigungen bzw. Ge-
fällen ist nicht gestattet!
Befahren von Aufzügen oder Ladebrücken: Aufzüge oder Ladebrücken dürfen nur
befahren werden, wenn diese über ausreichende Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer
Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für das Befahren freigegeben
sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförderzeug muß mit der Ladeein-
heit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Position einnehmen, die ein Be-
rühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförder-
zeug sicher steht und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last: Es dürfen nur vorschriftsmäßig ge-
sicherte Lasten transportiert werden. Niemals Lasten befördern, die höher als die
Spitze des Gabelträgers oder des Lastschutzgitters gestapelt sind.
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