20. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind re-
cycelbar. Bitte Verpackungen um-
weltgerecht entsorgen.
Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Altbatterien gehören nicht in den Haus-
müll, sondern sind einer getrennten Er-
fassung bzw. Entsorgung zuzuführen
• Zur sicheren Entnahme von Altbatterien aus dem
Elektrogerät und für Informationen über deren Typ
bzw. chemisches System beachten Sie die weite-
ren Angaben innerhalb der Bedienungs- bzw. Mon-
tageanleitung.
• Besitzer bzw. Nutzer von Batterien sind nach de-
ren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Die Rückgabe beschränkt sich auf die Abgabe von
haushaltsüblichen Mengen.
• Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthaltenen
Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden wich-
tigen Güter bei. Die verwendeten Kunststoff - und
Metallteile können sortenrein getrennt werden und
so einer Wiederverwertung zugeführt werden.
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Altbatterien nicht über den Hausmüll
entsorgt werden dürfen.
• Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb des Mülltonnensymbols, so steht dies für
Folgendes:
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Queck-
silber
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
• Altbatterien können bei folgenden Stellen unent-
geltlich abgeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Batterien
- Rücknahmestellen des gemeinsamen Rücknah-
mesystems für Geräte-Altbatterien
- Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht Mit-
glied des gemeinsamen Rücknahmesystems)
• Diese Aussagen sind nur gültig für Batterien, die
in den Ländern der Europäischen Union verkauft
werden und die der Europäischen Verordnung (EU)
2023/1542 unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Altbatterien
gelten.
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Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
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• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraft-
stofftank und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Haus-
müll oder Abfluss, sondern sind einer getrennten
Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umwelt-
gerecht entsorgt werden.
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