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GARANTIEERKLÄRUNG (DE)
1.) Gewährleistung
ZIPPER Maschinen unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung die in der aktuellen Fassung Gültigkeit hat.
(Für elektrische und mechanische Bauteile entspricht dies 2 Jahren (ausgenommen Verschleißteile und
Akkus/Batterien), beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/ Käufers. Für Akkus und Batterien gilt die
gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/ Käufers. Treten
innerhalb dieser Frist Mängel auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten Ausschlussdetails beruhen, so
wird die Fa. Zipper nach eigenem Ermessen das Gerät reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der Käufer seinen
Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am Gerät der Fa. Zipper. Bei
berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim Händler von Zipper abgeholt.
Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit der Fa. Zipper werden nicht akzeptiert und
angenommen.
3.) Bestimmungen
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine Kopie der
Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt ist. Es erlischt der Anspruch
auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen Zubehörteilen zur Abholung gemeldet wird.
b) Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder Servicearbeiten am
Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch den Endanwender oder dessen
Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsanspruch akzeptiert. Z.B.: Verwendung von falschem
Treibstoffen, Frostschäden in Wasserbehältern, Treibstoff über Winter im Benzintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Messer, Walzen,
Schneideplatten, Schneideeinrichtungen, Führungen, Kupplungen, Dichtungen, Laufräder, Sageblätter,
Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydrauliköle, Öl,- Luft-u. Benzinfilter, Ketten, Zündkerzen,
Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße Verwendung,
Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes entsprechend; Nichtbeachtung der
Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt; Reparaturen oder technische Änderungen durch nicht
autorisierte Werkstätten oder Kunden selbst. Durch Verwendung von nicht originalen Zipper Ersatz- oder
Zubehörteilen.
e) Entstandene Kosten ( Frachtkosten ) und Aufwendungen bei nichtberechtigten
Gewährleistungsansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden oder Händler in
Rechnung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder Händlerrechnung
gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das Gerät direkt bei der
Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht übertragbar bei mehrfacher Veräußerung des
Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes.
Schadensersatzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder Verdienstausfälle
wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht anerkannt. Die Fa. Zipper besteht auf
das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines Gerätes.
SERVICE
Nach Ablauf der Garantiezeit können Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten von entsprechend geeigneten
Fachfirmen durchgeführt werden. Es steht Ihnen auch die ZIPPER MASCHINEN GmbH weiterhin gerne mit
Service und Reparatur zur Seite. Stellen Sie in diesem Fall eine unverbindliche Kostenanfrage
per Mail an service@zipper-maschinen.at.
oder nutzen Sie das Online Reklamations- bzw. Ersatzteilbestellformular, zur Verfügung gestellt auf
unserer Homepage – Kategorie SERVICE/NEWS.
ZIPPER MASCHINEN GmbH
www.Zipper-Maschinen.at
ZI-RPE60_ZI-RPE90
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