Minitron - Betriebsanleitung
Demontage und Entsorgung
11 Demontage und Entsorgung
11.1
Demontage
11.2
Entsorgung
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Nachdem das Gebrauchsende erreicht ist, muss das Gerät demontiert
und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Wird das Gerät zur Demontage oder Entsorgung
an den Hersteller zurückgesendet, ist es zur Sicher-
heit aller Beteiligten und aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen notwendig, dass eine rechtskonforme
Dekontaminationserklärung vorliegt (⮫ Kapitel 2.10
«Dekontaminationserklärung» auf Seite 26).
Vor Beginn der Demontage:
Gerät ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
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Gesamte Energieversorgung vom Gerät physisch trennen, gespei-
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cherte Restenergien entladen.
Betriebs- und Hilfsstoffe sowie restliche Verarbeitungsmaterialien
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entfernen und umweltgerecht entsorgen.
Anschliessend Baugruppen und Bauteile fachgerecht reinigen und
unter Beachtung geltender örtlicher Arbeits- und Umweltschutzvor-
schriften zerlegen. Materialien nach Möglichkeit trennen.
Sofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen
wurde, zerlegte Bestandteile der Wiederverwertung zuführen:
Metalle verschrotten.
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Kunststoffelemente zum Recycling geben.
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Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert ent-
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sorgen.
WARNUNG
Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfs-
stoffe unterliegen der Sondermüllbehandlung und dürfen nur von
zugelassenen Fachbetrieben entsorgt werden.
Zur Entsorgung sind die Systemeinheiten zu demontieren und in die
einzelnen Materialgruppen zu zerlegen. Die Materialien sind entspre-
chend den nationalen und örtlichen Gesetzgebungen zu entsorgen.
Die örtliche Kommunalbehörde oder spezielle Entsorgungsfachbe-
triebe geben Auskunft zur umweltgerechten Entsorgung.
06.06.2024