Minitron - Betriebsanleitung
Sicherheit und Verantwortung
2.5
Unbefugte
2.6
Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiberpflichten
2.7
Restrisiken
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Als "Unbefugte" gelten all jene Personen, die sich im Arbeitsbereich
aufhalten können, jedoch nicht für die Benutzung des Geräts gemäss
den vorgängig genannten Anforderungen qualifiziert sind.
Unbefugte dürfen das Gerät nicht bedienen oder sonst in irgendeiner
Form nutzen.
Unter "Betreiber" wird jener Personenkreis verstanden, der das Gerät
und die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Dem
Betreiber kommt eine besondere Verantwortung in Bezug auf die
Prozesse sowie die Qualifikation und die Sicherheit der Bediener zu.
Das Gerät wird im gewerblichen und wissenschaftlichen Bereich ein-
gesetzt. Der Betreiber des Geräts unterliegt daher den gesetzlichen
Auflagen zur Arbeitssicherheit in einem Biotechnologielabor. Dabei gilt
insbesondere:
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die in einem Biotech-
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nologielabor geltenden Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen
eingehalten werden.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Geräts
■
sicherstellen, dass es sich in einem ordentlichen und betriebssi-
cheren Zustand befindet.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass vorhandene Sicherheitsein-
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richtungen funktionstüchtig sind und nicht ausser Kraft gesetzt
werden.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass nur qualifiziertes Personal
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am Gerät arbeitet und dieses ausreichend geschult wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Schutzausrüstung,
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welche für die mit dem Gerät durchzuführenden Arbeiten erforder-
lich ist, zur Verfügung steht und getragen wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass diese Betriebsanleitung wäh-
■
rend der ganzen Einsatzdauer des Geräts in dessen unmittelbarer
Nähe immer zur Verfügung steht.
Dieses Kapitel behandelt Restrisiken, die bei der normalen, bestim-
mungsgemässen Verwendung des Geräts immer vorhanden sind.
06.06.2024