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PROJEKTIERUNG
4
Projektierung
4.1
Hersteller des Gesamtsystems
4.2
Betreiber des Gesamtsystems
4.3
Konstruktion
4.3.1
Position Sicherheits-Laserscanner
18
B E T R I E B S A N L E I T U N G | sBot Speed – URe
Das Sicherheitssystem wurde entwickelt unter Berücksichtigung typischer Anwendungs‐
fälle. In diesen Anwendungsfällen kann mit dem Sicherheitssystem eine Teilsicherheits‐
funktion realisiert werden. Der Hersteller muss prüfen, ob das Sicherheitssystem für
seinen spezifischen Anwendungsfall geeignet ist (Risikobeurteilung nach ISO 12100).
Zusätzlich zum Sicherheitssystem können weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Wenn die Prüfung ergibt, dass das Sicherheitssystem nicht für den spezifischen Anwen‐
dungsfall geeignet ist, dann kann das Sicherheitssystem als Basis für eine eigenstän‐
dige Entwicklung dienen, die für den spezifischen Anwendungsfall geeignet ist. Dieser
Fall wird in diesem Dokument nicht weiter berücksichtigt.
In jedem Fall sind zusätzliche Arbeiten nötig, damit das Sicherheitssystem eingesetzt
werden kann, z. B. eine abschließende Konfiguration der Sicherheitssteuerung.
Der Hersteller hat folgende Pflichten:
Risikobeurteilung durchführen.
►
Sicherheitsfunktionen verifizieren und validieren.
►
Einzelne Komponenten gemäß den geeigneten Normen einbinden.
►
Berücksichtigen, dass C-Normen Vorrang gegenüber Aussagen zu diesem Sicher‐
►
heitssystem haben.
Änderungen an der elektrischen Einbindung des Sicherheitssystems in die Steuerung
der Maschine und Änderungen der mechanischen Montage des Sicherheitssystems
erfordern eine erneute Risikobeurteilung. Das Ergebnis dieser Risikobeurteilung kann
dazu führen, dass der Betreiber der Maschine die Pflichten eines Herstellers erfüllen
muss.
Änderungen an der Konfiguration des Sicherheitssystems können die Schutzfunktion
beeinträchtigen. Sie müssen deshalb nach jeder Änderung der Konfiguration das
Sicherheitssystem auf seine Wirksamkeit überprüfen. Die Person, die die Änderung
durchführt, ist auch für die Aufrechterhaltung der Schutzfunktion des Sicherheitssys‐
tems verantwortlich.
Anforderungen an Position des Sicherheits-Laserscanners
Der Sicherheits-Laserscanner muss so positioniert werden, dass die folgenden Punkte
alle erfüllt sind:
•
Die Scanebene verläuft horizontal.
•
Die Scanebene verläuft 300 mm über dem Boden. Die Risikobeurteilung kann
ergeben, dass eine niedrigere Scanebene notwendig ist.
•
Der Sicherheits-Laserscanner muss innerhalb des Mindestabstands des Schutz‐
felds PF1 zum Gefahrbereich positioniert werden.
8025394/1LE5/2023-10-12 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten