3. Hinweise zum Gebrauch
Verwendung: für Wohnhaus-, Gewerbe-, Industrie- und Parkhauszufahrten mit intensiver Nutzung�
- Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufeinander folgender Zyklen sind Richt-
werte. Sie wurden mit Hilfe statistischer Verfahren unter durchschnittlichen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen.
- Jedes automatische Zugangssystem weist variable Elemente auf wie etwa: Reibung, Ausgleich-
vorgänge sowie Umweltbedingungen können sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der
Funktionsweise des automatischen Zugangssystems oder eines Teils seiner Bauteile (wie z.B.
die Automatiksysteme) grundlegend verändern. Es ist Sache des Installateurs, für jede einzelne
Anlage geeignete Sicherheitskoeffizienten festzulegen.
4. Maschinenrichtlinie
Gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegt der Installateur, der eine Tür oder ein Tor
motorisiert, den gleichen Verpflichtungen wie ein Maschinenhersteller und muss daher:
- die technischen Unterlagen erstellen, die die in Anhang V der Maschinenrichtlinie genannten
Dokumente enthalten müssen; (Die technischen Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre ab
dem Datum der Herstellung des motorisierten Tors aufbewahrt und den zuständigen nationalen
Behörden zur Verfügung gestellt werden);
- die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie ausstellen und dem
Kunden aushändigen;
- die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie am motor-
betriebenen Tor anbringen.
5. Abmessungen
260
40
8
195
155