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Hinweise Für Die Entsorgung - Aastra OpenCom 510 Bedienungsanleitung

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Hinweise für die Entsorgung
Hinweise für die Entsorgung
Zur Vermeidung möglicher Auswirkungen der bei der Entsorgung von Elektro-
und Elektronikgeräten enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit wurden die Richtlinien des Europäischen Parlamentes
und des Rates
Richtlinie 2002/96/EG „Elektro- und Elektronik-Altgeräte" und
Richtlinie 2002/95/EG „Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
in allen Ländern der EU national gesetzlich geregelt.
Die Gesetzgebung bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro-
und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche
Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu besei-
tigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus
Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.
Das von Ihnen erworbene Produkt wurde nach dem heutigen Stand der Technik
umwelt- und recyclingorientiert entwickelt und entspricht damit den Vorgaben
der europäischen Richtlinien.
Das Produkt ist mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet. Dieses
Symbol verpflichtet den Besitzer des Produktes, bei Entsorgungs-
wunsch dieses einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung (Sammlung) zuzuführen. Dazu wurden geeignete Einrich-
tungen für die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
geschaffen. An diesen öffentlichen Rücknahmestellen können die Alt-
geräte kostenfrei angeliefert werden (Bringsystem). Die Standorte der
Rücknahmestellen entnehmen Sie bitte den Informationen der für die
Entsorgung zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden.
Achtung!
Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geben Sie diese kostenfrei an den bekannten Rücknahmestellen ab.
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