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Scheppach HC24V Original Bedienungsanleitung Seite 14

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  • DEUTSCH, seite 1
10.4 Sicherheitsventil (Abb. 1, 7)
Das Sicherheitsventil (3) ist auf den höchstzulässigen
Druck des Druckbehälters eingestellt. Es ist nicht zu-
lässig, das Sicherheitsventil, zu verstellen oder die
Verbindungssicherung (3.2) zwischen der Ablassmut-
ter (3.1) und deren Kappe (3.3) zu entfernen.
Damit das Sicherheitsventil im Bedarfsfall richtig funk-
tioniert, muss dieses alle 30 Betriebsstunden mindes-
tens jedoch 3-mal jährlich betätigt werden. Drehen Sie
die perforierte Ablassmutter (3.1) zum Öffnen gegen
den Uhrzeigersinn und ziehen dann die Ventilstange
über die perforierte Ablassmutter (3.1) von Hand nach
außen, um den Auslass des Sicherheitsventils zu öff-
nen. Das Ventil lässt nun hörbar Luft ab. Anschließend
drehen Sie die Ablassmutter wieder im Uhrzeigersinn
fest.
10.5 Kohlebürsten
Bei übermäßiger Funkenbildung lassen Sie die Kohle-
bürsten durch eine Elektrofachkraft überprüfen.
Achtung! Die Kohlebürsten dürfen nur von einer Elek-
trofachkraft ausgewechselt werden.
10.6 Transport (Abb. 1)
Der Kompressors kann durch das Tragen am Handgriff
(9) transportiert werden.
10.7 Ersatzteilbestellung
Bei der Ersatzteilbestellung sollten folgende Angaben
gemacht werden:
• Typ des Gerätes
• Artikelnummer des Gerätes
10.8 Service-Informationen
Es ist zu beachten, dass bei diesem Produkt folgen-
de Teile einem gebrauchsgemäßen oder natürlichen
Verschleiß unterliegen bzw. folgende Teile als Ver-
brauchsmaterialien benötigt werden.
Verschleißteile*: Riemen, Kupplung
* nicht zwingend im Lieferumfang enthalten!
Ersatzteile und Zubehör erhalten Sie in unserem Ser-
vice-Center. Scannen Sie hierzu den QR-Code auf der
Titelseite.
14 | DE
11. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
www.scheppach.com
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.

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