2. Sicherheit
2.1 Betreiber
Die Säulen-Hebebühne darf unbeaufsichtigt nur von
Personen betrieben werden, die:
• 18 Jahre und älter sind.
• Mit den grundlegenden Vorschriften zum Arbeitsschutz
und der Unfallverhütung vertraut sind.
• Für die Handhabung und Bedienung der Säulen-
Hebebühne geschult wurden.
• Dem Unternehmen ihre Fähigkeiten dafür unter
Beweis gestellt haben.
• Ausdrücklich schriftlich dazu berufen wurden, die
Hebebühne zu betreiben.
• Die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden
haben.
2.2 Sicherheitsanforderungen
• Betreiben Sie die 2-Säulen-Hebebühne erst, nachdem
ein Fachmann im Inspektionsprotokoll den korrekten
Aufbau bestätigt hat.
• Befolgen Sie stets die Betriebsanweisungen
(Kennzeichnungen auf der Säulen-Hebebühne).
• Sollten mehrere Personen an der Säulen-Hebebühne
arbeiten, muss von dem Unternehmen eine
Aufsichtsperson zugeteilt werden.
• Die Säulen-Hebebühne darf nur in technisch
einwandfreiem Zustand im Hinblick auf die
Sicherheit und aller zur Verfügung stehenden
Sicherheitsmechanismen in Betrieb genommen
werden.
• Das Steuergerät oder die Steuereinheit darf nur von
einem qualifizierten Elektriker geöffnet werden.
• Sicherheitskontrollen müssen regelmäßig, zumindest
einmal im Jahr, durchgeführt werden.
• Bei Anzeichen eines Defekts schalten Sie die Säulen-
Hebebühne unverzüglich ab, unterrichten einen
Vorgesetzten und wenden sich, falls notwendig, an
den Kundendienst.
Halten Sie den Bereich um die Hebebühne stets frei
von Öl, Schmierfett und Verschmutzungen.
• Senken Sie vor dem Aufenthalt oder dem Arbeiten im
Gefahrenbereich die Hebebühne mit der „Abwärts"-
Taste in die Verriegelungsstellung (Verriegelungen) ab.
• Es dürfen sich keine Hindernisse im Weg der
Haupthebebühne befinden.
• Überwachen Sie beim Heben/Senken stets
aufmerksam die Last.
• Stoppen Sie das Fahrzeug immer sicher und mittig
zwischen den Säulen. Sichern Sie das Fahrzeug
gegen Rütteln an den Aufsetzpunkten.
• Treffen Sie Maßnahmen gegen Verkehr im Bereich
der Säulen-Hebebühne. Parken Sie keine anderen
Fahrzeuge im Gefahrenbereich.
• Beladen Sie Hebebühnen nicht über die zulässige
Belastbarkeit und kommen Sie den erlaubten
Achslasten und der Gewichtsverteilung gemäß Kapitel
2.3 nach.
• Achten Sie während des Aus- oder Einbaus
schwerer Fahrzeugteile auf Veränderungen der
Gewichtsverteilung, insbesondere wenn das Fahrzeug
von einem ausgefahrenen Arm getragen wird. Sichern
Sie das Fahrzeug vorab.
• Um das unbefugte Benutzen nach Abschluss der
Arbeiten zu verhindern, senken Sie die Säulen-
Hebebühne stets vollständig ab, schalten sie aus
und sichern Sie sie (Hauptschalter auf „AUS" und
verriegeln).
• Befolgen Sie den Wartungs- und Serviceplan
und dokumentieren Sie die Durchführung der
Instandhaltung (Kapitel 9).
• Montage, Wartung und Instandhaltung dürfen nur
von autorisierten Fachkräften (Auftragnehmer von
Wartungsarbeiten) (Kapitel 9) vorgenommen werden.
• Arbeiten an der Elektrik dürfen nur von
Elektrofachkräften durchgeführt werden.
• An hydraulischen oder pneumatischen Einrichtungen
dürfen ausschließlich geschulte Personen mit
Kenntnissen der Hydraulik/Pneumatik arbeiten.
• Während der Arbeiten im Bereich der Hebebühne
muss, gemäß der jeweils geltenden Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften, eine geeignete
persönliche Schutzausrüstung getragen werden.
Zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzbrille,
Sicherheitsschuhe.
• Es dürfen ausschließlich Ersatzteile des Herstellers
verwendet werden.
• Nach der Reparatur eines tragenden Teils muss die
Hebebühne von einem Fachmann geprüft werden.
2.3 Zulässige Achslasten und
Gewichtsverteilung
Vor dem Heben des Fahrzeugs müssen Sie
sicherstellen, dass das Gewicht korrekt verteilt ist.
Wenn die Gewichtsverteilung korrekt ist
(Standardposition in Bewegungsrichtung), befindet
sich die Hauptlast vorne (z. B. Motor).
Verletzungsgefahr durch
Stürzen des Fahrzeugs bei
unsachgemäßer Beladung.
WARNUNG
Halten Sie die erlaubte Tragfähigkeit ein,
wie in Abb. 3 und 4 beschrieben.
Halten Sie die erlaubte Gewichtsverteilung
ein, wie in Abb. 3 und 4 beschrieben.
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