2.11 Verladen und Transport
Für den Transport Ihres Rollstuhls im PKW beachten
Sie bitte die folgenden Punkte:
• Kippschutz nach innen klappen.
• Ggf. den/die Schiebegriff/e entfernen.
• Wenn möglich, den Muldenrücken entfernen
und den Rücken nach vorne umklappen.
• Den Rollstuhl (wenn möglich) falten und mit
dem Faltfixierband sicher schließen.
• Feststellbremsen lösen und Antriebsräder ent-
fernen.
• Rollstuhl mit Spanngurten im Fahrzeug si-
chern.
• Die Spanngurte dürfen nur an festen Rahmen-
teilen verzurrt werden. Fußraste, Seitenteile,
Rücken oder Sitzaufnahme sind dafür nicht
geeignet.
• Alle demontierten Teile des Rollstuhls so si-
cher und geschützt im Fahrzeug verstauen,
dass sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver
niemanden verletzen können.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr durch lose, herumwirbelnde Ge-
genstände wie Beinstützen, Sitzplatten, Räder, Stö-
cke, Taschen etc.
Informieren Sie sich bitte vor dem Rollstuhltransport
bei Ihrem PKW-Händler über die gefahrenlose Siche-
rung des Rollstuhls durch Verzurr-Ösen oder andere
geeignete Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem PKW.
2.11.1 Transport im öffentlichen Verkehrsmittel
In jedem öffentlichen Verkehrsmittel muss ein Platz
zum Abstellen des Rollstuhls nach der EG-Richtlinie
2001/85/EG bereitgestellt sein.
ACHTUNG
Der Abstellplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln ist
nur für LEERE Rollstühle eingerichtet.
ACHTUNG
Stellen Sie den Rollstuhl entgegen der Fahrtrich-
tung so auf die ausgewiesene Fläche, dass die Rü-
ckenlehne und ein Seitenteil fest an der Abstell-
platzbegrenzung anliegen.
• Der Rollstuhl darf im Falle eines Unfalls nicht
verrutschen.
• Schließen Sie die Feststellbremse.
• Verlassen Sie während der Fahrt den Rollstuhl
und setzen Sie sich auf den dafür ausgewie-
senen Platz neben dem Abstellplatz.
• Legen Sie unbedingt, wenn vorhanden, den
Sicherheitsgurt an!
Bedienungsanleitung für Sport- und BSA-Rahmen
Lassen Sie sich beim Transfer in und aus dem öffentli-
chen Verkehrsmittel helfen,
• damit sie nicht in der Spalte zwischen Tür und
Gehsteig hängen bleiben,
• damit Sie nicht in Panik geraten,
• damit Ihrem Anspruch auf den ausgewiese-
nen Sitzplatz ggf. Nachdruck verliehen werden
kann,
• damit man Ihnen beim Überwechseln auf den
Sitzplatz und beim Festzurren des Rollstuhls
helfen kann.
2.11.2 Transport im Behinderten-Transport-Wa-
gen (BTW)
Rollstühle können aufgrund ihrer Bestimmung und
Leichtbauweise niemals die stabilen Eigenschaften ei-
nes fest im Fahrzeug montierten Autositzes erreichen.
ACHTUNG
Deshalb raten wir dringend von der Nutzung eines
Rollstuhls als Sitz zum Transport in einem Fahrzeug
ab.
LESEN
Lesen Sie unsere Info-Broschüre „Crash Test ISO
7176-19" Dort werden ausführlich die Bestimmun-
gen der ISO 7176-19 beschrieben.
ACHTUNG
Es dürfen nur Rollstühle als Personensitz in einem
BTW verwendet werden, die erfolgreich einen dyna-
mischen Crash Test nach ISO 7176-19 bestanden
haben.
Unsere erfolgreich getesteten Rollstühle sind auf dem
Typen-Schild am Rollstuhl
mit diesem internationalen
Ankersymbol versehen
und zusätzlich im Bestell-
blatt mit unserem „Crash-
Test-Button
gekennzeich-
net.
Ggf. informieren Sie sich bit-
te bei Ihrem Händler oder
unter
www.sorgrollstuhl-
technik.de, ob Ihr Modell als
Sitz in einem Behinderten-
Transport-Wagen
zugelas-
sen ist.
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