Lasersicherheit
2.
Lasersicherheit
2.1
Allgemeines
Das optoNCDT ILD1900 arbeitet mit einem Halbleiterlaser der Wellenlänge 658 nm (sichtbar/rot) bzw. 670 nm (sichtbar/rot).
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Wenn die Hinweisschilder im angebauten Zustand verdeckt sind, muss der Anwender selbst für zusätzliche Hinweisschilder an
der Anbaustelle sorgen.
Der Betrieb des Lasers wird optisch durch die LED am Sensor angezeigt, siehe
Die Gehäuse des optoNCDT 1900 dürfen nur vom Hersteller geöffnet werden, siehe
Für Reparatur und Service sind die Sensoren in jedem Fall an den Hersteller zu senden.
Beachten Sie nationale Vorgaben, z. B. die für Deutschland gültige Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung" (DGUV 12 von
04/2007).
Empfehlungen für den Betrieb von Sensoren, die Laserstrahlung im sichtbaren oder nicht sichtbaren Bereich emitieren finden Sie u. a.
in der DIN EN 60825-1 (von 07/2022).
2.2
Laserklasse 2
Die Sensoren sind in die Laserklasse 2 eingeordnet. Der Laser wird gepulst betrieben, die maximale optische Leistung ist ≤1 mW. Die
Pulsfrequenz hängt von der eingestellten Messrate ab (0,25 ... 10 kHz). Die Pulsdauer der Peaks wird abhängig von der Messrate und
Reflektivität des Messobjektes geregelt und kann 4 ... 3995 µs betragen.
Laserstrahlung. Irritation oder Verletzung der Augen möglich. Schließen Sie die Augen oder wenden Sie sich
sofort ab, falls die Laserstrahlung ins Auge trifft.
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Beachten Sie die nationalen Laserschutzvorschriften.
Danach gilt:
- Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung, d.h. Einwirkungsdauer
bis 0,25 s, nicht gefährdet.
- Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen Sie deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen einsetzen, wenn Sie nicht absichtlich länger
als 0,25 s in den Laserstrahl oder in spiegelnd reflektierte Strahlung hineinschauen.
optoNCDT 1900
Kap.
5.3.
Kap.
11.
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