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ECOLAB Eco Kurz- Betriebsanleitung Seite 14

Dosierkonsole

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Sicherheit
2
Sicherheit
2.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
HINWEIS!
Diese Kurzanleitung dient nur zur Übersicht und ersten Orientierung!
Gewährleistung in Bezug auf Betriebssicherheit, Zuverlässigkeit und
Dosiergenauigkeit kann vom Hersteller nur übernommen werden wenn
alle Sicherheitshinweise und Hervorhebungen aus der ausführlichen
Betriebsanleitung beachtet wurden.
GEFAHR!
Wenn anzunehmen ist, dass ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich ist, so
ist das Gerät unverzüglich außer Betrieb zu setzen und gegen unabsichtlichen
Betrieb zu sichern.
Das ist der Fall:
– wenn das Gerät sichtbare Beschädigungen aufweist,
– wenn das Gerät nicht mehr funktionsfähig erscheint,
– nach längerer Lagerung unter ungünstigen Umständen.
Folgende Hinweise sind im Umgang beachten:
– Vor allen Arbeiten an elektrischen Teilen die Stromzufuhr trennen und
gegen wieder einschalten sichern.
– Sicherheitsbestimmungen und vorgeschriebene Schutzkleidung im
Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
– Hinweise im Produktdatenblatt des verwendeten Dosiermediums sind
einzuhalten.
– Das Gerät darf nur mit der in den Technischen Daten angegebenen
Versorgungs- und Steuerspannung betrieben werden.
WARNUNG!
Allgemein anerkannte Sicherheitsbestimmungen
Für den Betrieb gelten die allgemein anerkannten
Sicherheitsbestimmungen wie sie insbesondere beim Umgang mit
Chemikalien erforderlich sind. Eine Nichtbeachtung kann schwere
Verletzungen oder Sachschäden zur Folge haben.
Im Falle eines Konflikts zwischen dem Inhalt dieses Dokuments und den
internen Regelungen des Betreibers gelten die strengeren Regelungen.
Der Betreiber der Konsole ist für die Sicherheit seines Personals
verantwortlich und muss alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen
sicherstellen.
Dazu zählt:
– Schulung / Einweisung des Personals mit Protokollierung.
– Bei allen Arbeiten, bei denen ein Kontakt mit Chemikalien möglich ist, muss
die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung getragen werden.
– Sicherheitseinrichtungen wie Duschen und Augenspülungen müssen
erreichbar und regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
MAN048084 Rev. 02-03.2024
» Fortsetzung siehe nächste Seite
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