3.10.1
Taxifixierungssystem
Es können verschiedene Taxitransportsysteme angewandt werden.
3.11 Entsorgung des Rollstuhls
Bei Verschrottung des Rollstuhls sind die Vorschriften für Abfallbeseitigung zu
beachten, die am Ort und zum Zeitpunkt der Verschrottung gelten.
Im Rollstuhl sind nur allgemein bekannte Werkstoffe verarbeitet. Zum Zeitpunkt der
Herstellung bestanden hierfür Abfallbeseitigungsmöglichkeiten und es waren keine
besonderen Risiken für Personen bekannt, die mit Verschrottungsarbeiten beauftragt
sind.
Warnung!
Die Batterieeinheit im Rollstuhl ist als chemischer Abfall zu betrachten
und muss entsprechend entsorgt werden.
Die Batterien können recycelt werden.
Bedienungsvorschriften
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