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Haftungsbeschränkung; Änderungen Und Umbauten; Anforderungen An Fachkräfte Und Bedienpersonal - Sick Inspectorp Betriebsanleitung

Fachfeinpositionierung
Inhaltsverzeichnis
2
ZU IHRER SICHERHEIT
2.4
Haftungsbeschränkung
2.5
Änderungen und Umbauten
2.6
Anforderungen an Fachkräfte und Bedienpersonal
8
Betriebsanleitung | InspectorP Fachfeinpositionierung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Anleitung sind unter Berücksichtigung der gelten-
den Normen und Vorschriften, des Stands der Technik sowie unserer langjährigen Er-
kenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt. Der Hersteller übernimmt keine Haf-
tung für Schäden aufgrund:
Nichtbeachtung der Produktdokumentation (z. B. Betriebsanleitung)
Bestimmungswidriger Verwendung
Einsatz nicht ausgebildeten Personals
Eigenmächtiger Umbauten
Technischer Veränderungen
Verwendung nicht freigegebener Ersatz-, Verschleiß- und Zubehörteile
Der tatsächliche Lieferumfang kann bei Sonderausführungen, der Inanspruchnahme
zusätzlicher Bestelloptionen oder aufgrund neuester technischer Änderungen von den
hier beschriebenen Merkmalen und Darstellungen abweichen.
WICHTIG
Änderungen und Umbauten am Gerät können zu unvorhergesehenen Gefahren
führen.
Bei Eingriffen und Änderungen am Gerät oder an der SICK-Software erlischt der Ge-
währleistungsanspruch gegenüber der SICK AG. Dies gilt insbesondere beim Öffnen
des Gehäuses auch im Rahmen von Montage und elektrischer Installation.
WARNUNG
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang mit dem Gerät kann zu erheblichen Personen- und
Sachschäden führen.
Jegliche Tätigkeiten immer nur durch die dafür benannten Personen durch-
führen lassen.
In dieser Produktdokumentation werden folgende Qualifikationsanforderungen für die
verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Unterwiesene Personen wurden durch den Betreiber über die ihnen übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Fachkräfte sind aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihnen übertrage-
nen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden.
Elektrofachkräfte sind aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbststän-
dig zu erkennen und zu vermeiden. In Deutschland muss die Elektrofachkraft die
8024533 / / 2019-08-19
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