Garantie
Die Garantieleistung umfaßt:
Allgemeine Einzelteile, bei denen nachweislich als Folge von Material-, Produktions- oder Verarbeitungsfehlern
ein Defekt aufgetreten ist. Elektrische Einzelteile, die in diese Kategorie fallen.
Garantiefrist:
Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag des Lieferung. Schäden/Defekte fallen ausschließlich unter die Garantie,
wenn die Maschine vollständig auf der DiBO-Website unter www.dibo.com registriert ist.
Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr (bzw. max. 500h bei Verwendung eines Betriebsstundenzählers), sofern einige
Bedingungen erfüllt sind.
Garantiebedingungen für 1 Jahr:
Die Maschine sollte regelmäßig zur Wartung gemäß dem Wartungsplan (mindestens einmal im Jahr) bei DiBO
oder einer autorisierten Servicestelle vorgestellt werden.
Diese Garantieperiode kann nur gegen Vorlage einer Wartungsbescheinigung garantiert werden.
Ausgenommen sind Verschleißteile, wie Pistolen, Lanzen, Schläuche, ...
DiBO B.V. übernimmt keine Vergütung für geleistete Arbeitsstunden oder gefahrene Kilometer.
Registrieren Sie Ihre Maschine über Ihr Kunden- oder Händlerkonto.
Bei einem Garantiefall wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Lieferanten.
Ein zu spät gemeldeter Garantiefall wird nicht bearbeitet.
Garantieleistung:
Die Garantieleistung bezieht sich auf die Reparatur des defekten Einzelteils.
Die Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die ausgetauschten fehlerhaften Teile werden Eigentum von DiBO B.V.
Von der Garantie ausgenommen sind:
* Indirekt entstandene Schäden
* Normaler Verschleiß
* Schäden infolge nachlässiger oder unsachgemäßer Benutzung
* Schäden, die beim Be- oder Entladen bzw. beim Transport entstanden sind
* Schäden durch Gefrierung
* Schäden, die zu spät gemeldet werden
* Kosten für Reparaturen durch Dritte
Die Garantie verfällt:
Bei Änderungen durch den Besitzer.
Bei Änderungen/Reparaturen, die von einem nicht von DiBO anerkannten Techniker durchgeführt werden.
Haftungsausschluß:
DIBO b.v. kann als Hersteller nicht haftbar gemacht werden für Schäden an Personen, Schäden an Eigentum
von Dritten, Betriebsschäden, Produktionsverlust, Kapitalverlust, Verlust von Gütern und dergleichen, die durch
mangelhafte oder zu späte Lieferung eines verkauften Artikels, ungeachtet der diesbezüglichen Ursache, ent-
standen sind. DIBO haftet nicht für eventuelle Schäden infolge der Verwendung chemischer Reinigungsmittel.
Dieser Maschine wurde so konstruiert und gebaut, dass er auf sichere Weise verwendet und gewartet werden
kann. Dies gilt für die Anwendung, die Umstände und die Vorschriften, wie sie in dieser Dokumentation beschrie-
ben sind. Das Lesen dieser Dokumentation und die Einhaltung der Anweisungen sind somit für jeden notwendig,
der mit oder an diesem Maschine arbeitet. Bei einer gewerblichen Nutzung liegt es in der Verantwortlichkeit des
Arbeitgebers, dass diese Anweisungen bekannt sind und eingehalten werden. Durch das Unternehmen oder das
Land, in dem der Anhänger benutzt wird, können zusätzliche Sicherheitsmaßregeln vorgeschrieben sein.
Dies betrifft hauptsächlich die Arbeitsbedingungen. Diese Dokumentation beschreibt nicht, wie diese erfüllt wer-
den müssen. Allerdings werden die erforderlichen Informationen über die Maschine gegeben.
Wenden Sie sich im Zweifelsfalle an die zuständigen Behörden oder Ihren Sicherheitsbeauftragten.
JMB-R : REV 0
DiBO b.v. 65