Schutzleiterwiderstand:
Dies ist der Widerstand des Schutzleiters (PE) vom
Netzanschlusspunkt (Schutzkontakt des Netz-
steckers) zu allen berührbaren metallischen Ge-
häuseteilen des Prüflings, welche mit dem Schutz-
leiter verbunden sein müssen. Während der
Messung des Schutzleiterwiderstandes ist die An-
schlussleitung auf der ganzen Länge abschnitts-
weise zu bewegen. Diese Messung kann nur bei Ge-
räten der Schutzklasse I durchgeführt werden.
Sichtprüfung:
Hier muss darauf geachtet werden, dass die Geräte-
teile, die zur elektrischen Sicherheit beitragen,
weder Schäden aufweisen noch ungeeignet sind. Es
muss dabei auf folgendes geachtet werden:
• Gehäuse, Schutzabdeckungen
• Anschlussleitungen und Stecker
• Zustand der Isolierungen
• Zugentlastung, Knickschutz und Leitungsfüh-
rung
• Anzeichen von Überlastung oder unsachge-
mäßem Gebrauch
• unzulässige Eingriffe oder Änderungen
• dem Benutzer zugängliche Sicherungshalter und
Sicherungseinsätze
• Kühlöffnungen und Luftfilter
• Schutzabdeckungen
• Überdruckventile
• Befestigungen
• sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung
oder Korrosion
• Kennzeichnungen, die der Sicherheit dienen
Durchführung von Prüfungen
5.2 Durchführung von Prüfungen
Eine wichtige Neuerung betrifft die Betriebssicher-
heitsverordnung (BetrSichV) und die Unfallverhü-
tungsvorschrift BGV A 2 (früher VBG 4).
Die bisherige BGV A 2 "Elektrische Anlagen und Be-
triebsmittel" hat ab 1. Januar 2005 die neue Be-
zeichnung BGV A 3 erhalten.
Die bisherige Bezeichnung BGV A 2 bleibt jedoch
weiter bestehen, erhält jedoch einen anderen Inhalt,
und wird in "Betriebsärzte und Fachkräfte für Ar-
beitssicherheit" umbenannt.
Die Festlegung weiterer Regeln ist noch in Bearbei-
tung, d.h. die aktuellen Neuerungen sind bei den je-
weiligen Berufsgenossenschaften zu finden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist
als Gesetz der BGV A 3 übergeordnet und regelt die
Zuständigkeit der Verantwortung.
Die BGV A 3 enthält Empfehlungen betreffs Umfang
und Fristen der erforderlicher Prüfungen, diese
Empfehlungen sind jedoch nur als Richtwerte an-
zusehen, die erforderlichen Fristen sind mittels Ge-
fährdungsbeurteilung selbst zu bestimmen.
Die DIN VDE Bestimmungen der Reihe DIN VDE
0701 und DIN VDE 0702 legen den Prüfablauf und
die Grenzwerte der erforderlichen Prüfungen fest.
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