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S-Klima SAX Serie Technisches Handbuch Seite 68

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Wartung
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Alle zu verwendenden Zylinder sind für das rückgewonnene Kältemittel vorgesehen und entspre-
chend gekennzeichnet (d.h. als spezielle Zylinder für die Kältemittelrückgewinnung).
Die Zylinder müssen mit einem Sicherheitsventil und zugehörigen Absperrventilen in ordnungsge-
mäßem Zustand ausgestattet sein.
Leere Rückgewinnungszylinder sind vor der Rückgewinnung zu evakuieren und, wenn möglich,
zu kühlen.
Die Ausrüstung für die Rückgewinnung muss in ordnungsgemäßem Zustand sein, über eine An-
leitung für die bereitgestellte Ausrüstung verfügen und sich für die Rückgewinnung von zündfähi-
gen Kältemitteln eignen. Darüber hinaus ist eine Reihe kalibrierter Waagen in ordnungsgemäßem
Zustand vorzusehen.
Die Schläuche müssen mit leckagefreien Kupplungen in ordnungsgemäßem Zustand ausgestattet
sein. Vor der Verwendung der Rückgewinnungsvorrichtung sicherstellen, dass sie in ordnungsge-
mäßem Zustand ist, korrekt gewartet wurde und dass sämtliche zugehörigen elektrischen Kompo-
nenten abgedichtet sind, um Zündgefahr bei eventuell austretendem Kältemittel zu vermeiden.
Bei Fragen oder Zweifeln wenden Sie sich bitte an den Hersteller.
Das rückgewonnene Kältemittel muss im korrekten Rückgewinnungszylinder und dem zugehöri-
gen Entsorgungsnachweis an den Kältemittellieferanten zurückgesendet werden.
In den Rückgewinnungsgeräten und insbesondere in den Zylindern auf keinen Fall verschiedene
Kältemittel mischen.
Wenn Verdichter oder Verdichteröle entfernt werden müssen, sicherstellen, dass die Vorrichtun-
gen ausreichend evakuiert wurden, um zu gewährleisten, dass keine Spuren des zündfähigen
Kältemittels im Schmiermittel verbleiben. Der Evakuierungsprozess muss durchgeführt werden,
bevor der Verdichter an den Lieferanten zurückgesendet wird.
Um diesen Prozess zu beschleunigen, darf das Verdichtergehäuse lediglich elektrisch beheizt
werden.
Wenn Öl aus der Anlage abgelassen werden muss, ist dies auf sichere Weise vorzunehmen.
Transport, Markierung und Lagerung der Geräte
Transport von Geräten mit brennbaren Kältemitteln:
Einhaltung von Transportvorschriften
Markierung von Geräten mit Zeichen:
Einhaltung örtlicher Vorschriften
Entsorgung von Geräten mit brennbaren Kältemitteln:
Einhaltung nationaler Vorschriften
Lagerung von Ausrüstungen/Geräten:
Bei der Lagerung von Ausrüstungen müssen die Anweisungen des Herstellers befolgt wer-
den.
Lagerung von verpackter (nicht verkaufter) Ausrüstung:
Die Schutzfunktion der Verpackung muss derart sein, dass bei mechanischen Beschädigun-
gen der in der Verpackung befindlichen Ausrüstung die Kältemittelfüllung nicht auslaufen
kann. Die maximale Anzahl von Ausrüstungsteilen, die zusammen gelagert werden dürfen,
wird durch örtliche Vorschriften festgelegt.
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Technisches Handbuch - Installation SAX | Ausgabe 01-07-2020 | 1000878
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