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Scheppach C-OBS125-X Originalbetriebsanleitung Seite 18

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14 Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind ei-
ner getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altgerät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstö-
rungsfrei entnommen werden! Deren Entsorgung wird über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich
zur Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das Löschen seiner personenbezogenen Daten
auf dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
– Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
– Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
– Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentime-
tern, können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neugerätes vom Hersteller kostenfrei bei
diesem abgeben oder einer anderen autorisierten Sammelstelle in Ihrer Nähe zuführen.
– Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie
beim jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes durch den Hersteller an einen privaten
Haushalt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom
Endnutzer, veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenservice des Herstellers in Ver-
bindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon abweichende Bestimmungen für die Entsorgung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zu Lithium-Ion-Akkus
Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbauen!
• Werfen Sie den Akku nicht in den Hausmüll, ins Feuer (Explosionsgefahr) oder ins Wasser. Be-
schädigte Akkus können der Umwelt und Ihrer Gesundheit schaden, wenn giftige Dämpfe oder
Flüssigkeiten austreten.
• Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EG recycelt werden.
• Geben Sie das Gerät und das Ladegerät an einer Verwertungsstelle ab. Die verwendeten Kunst-
stoff- und Metallteile können sortenrein getrennt werden und so einer Wiederverwertung zuge-
führt werden.
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Die Verpackungsmaterialien sind recycelbar. Bitte Verpa-
ckungen umweltgerecht entsorgen.
www.scheppach.com

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