FAHREN MIT BEIFAHRERN
1. Die Anweisungen im Abschnitt „Anweisungen für neue Fahrer" ausführen.
2. Die „Prüfungen vor Fahrtantritt" durchführen.
3. In einem Zweisitzer-Fahrzeug darf nie mehr als ein Beifahrer mitgeführt werden. In
einem Viersitzer-Fahrzeug dürfen nie mehr als drei Beifahrer mitgeführt werden.
Zusätzliche Beifahrer können die Lenkbarkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen und die
Handhabung der Bedienelemente erschweren.
4. Alle Fahrzeuginsassen müssen so sitzen können, dass der Rücken am Sitz anliegt,
beide Füße flach auf dem Boden stehen und beide Hände das Lenkrad (als Fahrer)
oder bei einem Beifahrer den Haltegriff umfassen.
5. Fahrer und Beifahrer müssen stets einen Helm, Augenschutz, Handschuhe, ein
langärmliges Hemd, lange Hosen und mindestens knöchelhohe Stiefel tragen und den
Sicherheitsgurt anlegen. Einzelheiten können dem Abschnitt „Schutzausrüstung"
entnommen werden.
6. Beim Fahren mit diesem Fahrzeug müssen die Kabinentüren immer verschlossen und
eingerastet sein.
7. Ein Beifahrer darf nur auf dem Beifahrersitz mitfahren.
8. Geschwindigkeit herabsetzen. Wählen Sie stets Fahrgeschwindigkeiten, die Ihren
eigenen Fähigkeiten, denen der Beifahrer und den Fahrbedingungen entsprechen.
Überraschende oder aggressive Manöver, die zu Unbehagen oder Verletzungen des
Beifahrers führen können, sind zu vermeiden.
BETRIEB
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