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Bender iONiX Light 25 Wallbox Handbuch Seite 9

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Personenidentifizierungsdaten zutreffend zugeordnet hat. Der EMSP hat seine Kunden über diese Pflicht
in angemessener Form zu informieren.
7.
Der EMSP darf nur Werte für Abrechnungszwecke verwenden, die in einem ggf. vorhandenen dedizierten
Speicher in der Ladeeinrichtung und oder dem Speicher beim Betreiber der Ladeeinrichtung vorhanden
sind. Ersatzwerte dürfen für Abrechnungszwecke nicht gebildet werden.
8.
Der EMSP muss durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Betreiber der Ladeeinrichtung
sicherstellen, dass bei diesem die für Abrechnungszwecke genutzten Datenpakete ausreichend lange
gespeichert werden, um die zugehörigen Geschäftsvorgänge vollständig abschließen zu können.
9.
Der EMSP hat bei begründeter Bedarfsmeldung zum Zwecke der Durchführung von Eichungen,
Befundprüfungen und Verwendungsüberwachungsmaßnahmen durch Bereitstellung geeigneter
Identifizierungsmittel die Authentifizierung an den von ihm genutzten Exemplaren des zu dieser
Betriebsanleitung gehörenden Produktes zu ermöglichen.
10. Der EMSP muss sicherstellen, dass dem Kunden automatisch (z.B. über das Hinterlegen seiner E-
Mail-Adresse auf einer Webseite) nach Abschluss der Messung und spätestens zum Zeitpunkt der
Rechnungslegung ein Beleg der Messung und der Angaben zur Bestimmung des Geschäftsvorgangs
zugestellt wird, solange dieser hierauf nicht ausdrücklich verzichtet. Diese Zustellung kann in
elektronischer Form erfolgen z.B. via SMS oder E-Mail.
11. Alle vorgenannten Pflichten gelten für den EMSP als Messwerteverwender im Sinne von § 33 MessEG auch
dann, wenn er die Messwerte aus den Ladeeinrichtungen über einen Roaming-Dienstleister bezieht.
iONiX 25_DC-Wallbox_D00461_00_M_XXDE/08.2023
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