Prüfung
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Prüfung
9.1
Prüfanweisungen für eichrechtlich relevante Prüfungen im Rahmen der
Produktion und bei Kontrollen im Betrieb befindlicher Geräte
In diesem Abschnitt werden die im Rahmen der Kontrolle von im Betrieb befindlichen Geräten
durchzuführenden Prüfungen beschrieben. Alle Prüfungen sind pro Ladepunkt durchzuführen.
Die genannten Prüfungen beschreiben eine zulässige Vorgehensweise. Sinngemäße Alternativen sind nach
Ermessen des durchführenden Fachpersonals zulässig.
Die Prüfungen umfassen im Wesentlichen folgende Kategorien:
a) Beschaffenheitsprüfung
b) Funktionale Prüfungen einschließlich Genauigkeitsprüfungen
a. Beschaffenheitsprüfung
Das Gerät muss auf Übereinstimmung mit der BMP geprüft werden:
• Physikalischer Aufbau der Ladeeinrichtung
• Verwendete DC-Energiezähler / Messkapseln
• Typenschildaufschriften
• Versiegelung
b. Funktionale Prüfungen einschließlich Genauigkeitsprüfungen
Im Rahmen der funktionalen Prüfungen ist ein vollständiger Ladeprozesse mit der Ladeeinrichtung
durchzuführen. Schließlich ist der Anwendungsfall „Rechnungskontrolle" prüfend durchzuführen. Die
Prüfung beinhaltet folgende Hauptschritte:
1.
Ladeprozess: Genauigkeitsprüfung elektrische Arbeit und funktionale Prüfung der Fernanzeige über das
WAN, Authentifizierung mit RFID-Transponder
2.
Rechnungskontrolle
Genauigkeitsprüfungen und funktionale Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
1.
Beginn des Ladevorganges durch Anschließen des Fahrzeugsimulators und Authentifizierung des Kunden
(Prüfers) an der Ladesäule mit Identifizierungsmittel
2.
Beobachten der Energieabgabe über die Live-Anzeige. Bei Stromfluss erhöht sich der Zählerstand
3.
Beenden des Ladevorgangs durch Initiierung des Ladeendes über das Fahrzeug
Die Genauigkeitsprüfung für die elektrische Arbeit wird mit dem ersten Ladevorgang wie folgt beschrieben
vorgenommen:
Ein Normalleistungsmessgerät wird zwischen den Ladepunkt und den Fahrzeugsimulator geschaltet. Es wird
davon ausgegangen, dass die Genauigkeit der Messung der über den Ladepunkt abgegebenen Energie im
Wesentlichen durch die eichrechtkonformen Elektrizitätszähler und die dazugehörige Konformitätserklärung
des Zählerherstellers bestimmt wird. Es genügt daher die Genauigkeit in einem singulären Betriebspunkt
sowie eine Leerlaufprüfung für jeden Ladepunkt durchzuführen.
Die Bestimmung der Messabweichung der Ladeeinrichtung erfolgt mittels des so genannten
„Dauereinschaltverfahrens" durch den Vergleich der einerseits von der Ladeeinrichtung und andererseits von
dem Normalleistungsmessgerät innerhalb derselben Zeitspanne gemessenen Arbeit.
Die Länge der Zeitspanne muss so bemessen werden, dass die niederwertigste Stelle des per
eichrechtskonformer Fernanzeige angezeigten kWh-Wertes zwischen Beginn und Ende der Messung
mindestens 100 Ziffernsprünge unter Berücksichtigung der internen Genauigkeit des Zählers (3
Nachkommastellen) durchführt. Die eichrechtskonforme Fernanzeige ist wie folgt zu realisieren: Entnehmen
von mit der Signatur der Ladeeinrichtung versehenen Messwert-Datenpaketen über das Internet-Portal des
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