Integral XT
9.3.4 Prüfung der Temperierflüssigkeit
Im Falle von verunreinigter oder degenerierter Temperierflüssigkeit muss diese erneuert werden.
Bei Bedarf ist die Temperierflüssigkeit (z. B. bei Änderung der Betriebsweise), jedoch mindestens halb-
jährlich, auf Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Eine Weiterverwendung der Temperierflüssigkeit ist nur
zulässig, wenn das die Prüfung ergeben hat.
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Anschrift des Betreibers,
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Anlagenbezeichnung,
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Wärmeträger-Handelsname, z. B. Therm 160,
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Betriebstunden der Wärmeträgerfüllung,
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Betriebstemperatur und
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Datum.
Die Prüfung des Wärmeträgermediums sollte nach DIN 51529 erfolgen; Prüfung und Beurteilung gebrauchter Wär-
meträgermedien.
Quelle: VDI 3033; DIN 51529.
9.3.5 Reparaturhinweis
Wenn Sie ein Gerät zur Reparatur einschicken wollen, stimmen Sie sich unbedingt vorher mit dem
LAUDA Service Temperiergeräte ab (þ 9.5).
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YAWD0028 / 24.02.15
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Bitte beachten Sie, dass das Gerät im Falle einer Einsendung sorgfältig und
sachgemäß verpackt werden muss. Für eventuelle Schäden durch unsachgemä-
ße Verpackung kann LAUDA nicht haftbar gemacht werden.
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Gegen Gebühr senden wir eine neue Verpackung zu!
Instandhaltung
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