spritzwassergeschützte Schuko- und CEE-Steckdosen mit einer Nennspannung
von 230 V / 50 Hz 1~ mit blauer Farbkennung bzw. 400 V / 50 Hz 3~ mit roter
Farbkennung (siehe Abb. 6-4 ).
In der Betriebsart „Gebäudeeinspeisung" (siehe Kapitel 8.2.2 ) dient der Stromer-
zeuger als Notstromversorgung zur Einspeisung in ortsfeste Anlagen über eine
flexible Kabelverbindung. Dazu steht, je nach Ausstattung, 400 V / 50 Hz CEE-
Steckdosen mit 1h-Stellung und grauer Farbkennung bereit.
Ihr Gerät besteht aus einem Drehstrom-Generator, der von einem fest mit ihm
verschraubten Verbrennungsmotor angetrieben wird. Diese Aggregateinheitist
durch Schwingungsdämpfer elastisch und vibrationsarm in einem geschlosse-
nen und schalldämmenden Gehäuse gelagert.
Der Stromerzeuger darf nicht direkt an andere Energieverteilungs- (z.B. die öf-
fentliche Stromversorgung) oder Energieerzeugungssysteme (z.B. andere Stro-
merzeuger) angeschlossen werden.
Der Stromerzeuger darf nur innerhalb der angegebenen Grenzen für Spannung,
Leistung und Nenndrehzahl (siehe Typenschild) und nur im Freien verwendet
werden.
Der Stromerzeuger darf nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt
werden.
Der Stromerzeuger darf nicht in brandgefährdeten Umgebungen eingesetzt wer-
den.
Der Stromerzeuger muss entsprechend der Vorgaben in der technischen Doku-
mentation betrieben werden.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung bzw. alle nicht in dieser Anleitung
beschriebenen Tätigkeiten am Stromerzeuger sind unerlaubter Fehlgebrauch
außerhalb der gesetzlichen Haftungsgrenzen des Herstellers.
3.2.2
Vorhersehbare Fehlanwendung
Der Gesetzgeber fordert neben der Beschreibung der bestimmungsgemä-
ßen Verwendung auch konkrete Hinweise auf die Folgen von „vernünftiger-
weise
vorhersehbarer
unsachgemäßer Handhabung des Stromerzeugers erlischt die EG-Konfor-
mitätserklärung des Herstellers und damit automatisch die Betriebserlaub-
nis. Für Produkte mit Herstellergarantie lehnt der Hersteller zudem jegliche
Garantieansprüche für Schäden ab, die auf eine Fehlanwendung und ihre
unmittelbaren sowie mittelbaren Folgen zurückzuführen ist.
Als nicht autorisierte Fehlanwendungen gelten insbesondere:
•
Betrieb des Stromerzeugers ohne gültige Prüfungen für
–
die elektrische Sicherheit
–
die vorgeschriebenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
•
Betrieb des Stromerzeugers ohne die herstellerseitig eingebauten Schutz-
vorrichtungen
•
bauliche oder elektrische Veränderungen des Stromerzeugers
•
Änderungen an Software oder Werkseinstellungen des Stromerzeugers
•
Benutzung des Stromerzeugers durch unzureichend unterwiesenes Bedie-
nungspersonal
Vermeiden Sie darüber hinaus unter allen Umständen folgende Fehlanwendun-
gen:
Fehlanwendung".
Bei
Produkt-Identifizierung
Fehlgebrauch
bzw.
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