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Tab. 5-1 Empfohlene Prüffristen - Endress ESE 35 IT/TN Originalbetriebsanleitung

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Verantwortlich für die Festlegung und Einhaltung der Prüffristen ist der Be-
treiber. Vor allem anderen sind die jeweils geltenden nationalen Vorschrif-
ten zu beachten und einzuhalten.
Diese Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die mit dem Gerät verbau-
te Zusatzausstattung.
Wir empfehlen folgende Prüfungen und Fristen als allgemeine Richtwerte:
Wann
Erste Inbetriebnahme
am Einsatzort
Arbeitstägliche Inbe-
triebnahme
Wiederholungsprüfung
spätestens alle sechs
Monate
ACHTUNG!
Was / Wie
Siehe Kapitel 7 , außerdem Bedienungsanleitung des
Motoren-Herstellers beachten
Sichtprüfung auf äußere erkennbare Mängel wie z. B.
Transportschäden
Siehe Kap. 7.3 , außerdem Bedienungsanleitung des
Motoren-Herstellers beachten
Sichtprüfung auf äußere erkennbare Mängel (z.B. be-
schädigte Isolierungen, Stecker, Kabel; Undichtigkeiten,
Geräusche)
Ist der Stromerzeuger mit einer Isolationsüberwachung
und/oder einem RCD ausgestattet, muss arbeitstäglich
eine Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen (siehe
Kap 8.3 ) durch das Bedienungspersonal erfolgen. Das
Bedienungspersonal muss hierüber unterwiesen wer-
den.
Gemäß BGI/GUV-I 5090 „Wiederkehrende Prüfungen
ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel")
Muster-Prüfprotokoll gemäß
DGUV Information 203-032 *)
*) Download als Text-Datei unter → www.dguv.de Webcode:
d138299
Tab. 5-1 Empfohlene Prüffristen
Elektrische Sicherheit prüfen
Wer
Bedienungs-
personal
Bedienungs-
personal
Elektrofach-
kraft
27

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Diese Anleitung auch für:

Ese 45 it/tnEse 60 it/tn355325355330355335

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