spezifischen Vorschriften sind unbedingt zu
beachten.
Flüssiggase sind die brennbaren Gase PRO-
PAN, BUTAN und deren Gemische. Sie be-
finden sich in Treibgasflaschen oder Treib-
gastanks und werden dort zum Antrieb für
Verbrennungsmotoren bereitgehalten. Der
Druck dieser Gase im Behälter ist abhängig
von der Außentemperatur und kann bis zu
25 bar und mehr betragen.
GEFAHR
Flüssiggas wird bei Austritt sofort
gasförmig, dadurch ist die Bildung
einer gefährlichen und explosionsfä-
higen Atmosphäre sofort gegeben.
Kein offenes Feuer (Öfen, Sturmla-
ternen, funkenbildende Tätigkeiten
und dergleichen), nicht rauchen in
den Einstellräumen und bei Arbeiten
an der Flüssiggasanlage!
Pflichten des Unternehmers und der
Arbeitnehmer
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
die Flurförderzeuge nur von Personen betrie-
ben oder gewartet werden, die im Betreiben
oder in der Wartung dieser Flurförderzeuge
unterwiesen sind und von denen zu erwarten
ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfül-
len. Treibgasanlagen von Fahrzeugen dürfen
nur betrieben werden, wenn diese sich in ei-
nem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Der Unternehmer hat für die Flurförderzeuge
eine Betriebsanweisung in verständlicher
Form und Sprache aufzustellen, in der alle für
den sicheren Betrieb erforderlichen Angaben
enthalten sein müssen. Die Betriebsanwei-
sung ist dem Bedien- und Wartungspersonal
bekanntzumachen.
Sie muss für das Bedien- und Wartungsper-
sonal am Betriebsort jederzeit zugänglich sein
und von ihnen beachtet werden.
A. Im Betrieb
1. Vor dem Lösen der Rohr- bzw. Schlauch-
verbindung sind die Flaschen- und Haupt-
Betriebsanleitung – 393 801 15 50 DE – 03/2015
Sicherheitstechnische Richtlinien für Flüssiggas (Auszug)
absperrventile zu schließen. Die Anschluss-
muttern an den Flaschen sind langsam und
zunächst nur wenig zu lösen, da sonst das
noch in der Leitung befindliche Gas heraus-
spritzt.
Leitungen und deren Ausrüstungsteile für
Gas in Flüssigphase und Treibgasbehälter
dürfen keiner unzulässigen Wärmeeinwirkung
ausgesetzt sein.
2. Abnehmbare Treibgasbehälter (Treibgas-
flaschen) müssen am Fahrzeug so positioniert
werden, dass diese liegen und mit der Kragen-
öffnung nach unten weisen. Beim Ein- und
Ausbau muss der Gasaustrittstutzen des Fla-
schenventils durch eine mit einem Schlüssel
fest angezogene Verschlussmutter abgedich-
tet sein.
Bevor die Treibgasflaschen angeschlossen
werden, sind ihre Anschlussstutzen auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Nach dem Ausbau muss auf die mit der
Verschlussmutter versehenen Flaschen
sofort die Flaschenkappe aufgeschraubt
werden.
3. Die Ventile sind langsam zu öffnen! Das
Öffnen und Schließen darf nicht unter Zu-
hilfenahme von Schlagwerkzeug erfolgen.
Explosionsgefahr durch Funkenschlag.
Bei Flüssiggasbränden nur Kohlesäure-
Trockenlöscher oder Kohlesäuregas-Löscher
verwenden. In United Kingdom dürfen zum
Löschen nur Kohlesäure-Trockenlöscher
verwendet werden!
4. Undichte Gasflaschen dürfen nicht weiter-
verwendet werden. Sie sind unter Beachtung
aller Vorsichtsmaßnahmen sofort im Freien
durch Abblasen zu entleeren und dann als
ACHTUNG
Flüssiggas erzeugt auf der bloßen
Haut Frostwunden!
Persönliche Schutzausrüstung
verwenden.
HINWEIS
2
Sicherheit
17