Einleitung
Folgende Voraussetzungen muss der Betrei-
ber dazu erfüllen:
Zur Änderung gehörende Konstruktionsun-
●
terlagen, Prüfungsunterlagen und Montage-
anleitung müssen dauerhaft archiviert und
jederzeit zugänglich sein.
Die Übereinstimmung von Tragfähigkeits-
●
schild, Hinweisschildern, Gefahrenhinwei-
sen und der Betriebsanleitung in Bezug auf
die Änderungen prüfen und ggf. ändern.
Die Änderung muss ein speziell im Flur-
●
förderzeugbereich tätiges Konstruktionsbü-
ro konstruieren, prüfen und umsetzen. Das
Konstruktionsbüro muss die zum Zeitpunkt
der Änderung gültigen Normen und Richtli-
nien einhalten.
Am Stapler muss dauerhaft und deutlich sicht-
bar ein Hinweisschild mit folgenden Informati-
onen angebracht sein:
Art der Änderung
●
Datum der Änderung
●
Name und Anschrift des Unternehmens,
●
dass die Änderung ausgeführt hat
Anbaugeräte verwenden
Der Stapler kann mit Anbaugeräten ausgestat-
tet werden.
Zum Einsatz dieser Geräte ist der authorisier-
te Service zu befragen. Dabei ist Folgendes
zu klären:
Ist das Anbaugerät für den Stapler geeignet
●
Welchen Einfluss hat das Anbaugerät auf
●
die Tragfähigkeit des Staplers. Erstellung
eines Resttragfähigkeitsschilds.
ACHTUNG
Der Anbau eines Kranarms ändert den ursprüngli-
chen Verwendungszweck des Gabelstaplers, der
möglicherweise nicht für den Transport aufgehäng-
ter, frei pendelnder Lasten ausgelegt ist. Eine Aus-
stattung dieser Art erfordert eine Sondergenehmi-
gung, und für einen entsprechend ausgestatteten
Gabelstapler ist die CE-Konformitätserklärung not-
wendig. Wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt
an Ihren authorisierten Service.
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Anbaugeräte verwenden
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