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Entsorgung Von Altfahrzeugen - Still Cummins Eu 5 Originalbetriebsanleitung

V-stapler
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Wartung

Entsorgung von Altfahrzeugen

Die Entsorgung von Altfahrzeugen ist in der
Richtlinie 2000/53/EG des europäischen Par-
laments und des Rates geregelt.
Wir empfehlen deshalb diese Arbeit bei ei-
ner zugelassenen Verwertungsanlage durch-
führen zu lassen. Wollen Sie diese Arbeiten
selbst durchführen, so müssen Sie gemäß
den Artikeln 9, 10 und 11 der Richtlinie
75/442/EWG von den zuständigen Behörden
eine Genehmigung einholen.
Außerdem sind folgende Mindestanforderun-
gen zu beachten:
Die Standorte für die Lagerung von Altfahr-
zeugen vor ihrer Behandlung müssen ge-
eignete Bereiche mit undurchlässiger Ober-
fläche sein. Ausgestattet mit Auffangeinrich-
tungen und Abscheidern für auslaufende
Flüssigkeiten und fettlösende Reinigungs-
mittel.
Die Standorte für die Behandlung müs-
sen geeignete Bereiche mit undurchlässi-
ger Oberfläche sein. Ausgestattet mit Auf-
fangeinrichtungen und Abscheidern für aus-
laufende Flüssigkeiten und fettlösende Rei-
nigungsmittel. Es müssen geeignete Lager
für demontierte und teilweise ölverschmier-
te Teile sowie für Reifen einschließlich Feu-
erschutzmaßnahmen vorhanden sein. Au-
ßerdem müssen geeignete Lagertanks für
Flüssigkeiten wie Kraftstoff, AdBlue® (Harn-
stofflösung), Motoröl, Hydrauliköl, Kühlflüs-
sigkeit und Flüssigkeiten aus Klimaanlagen
vorhanden sein.
Zur Beseitigung von Schadstoffen aus den
Altfahrzeugen müssen die Batterien und
Flüssiggasbehälter entfernt werden. Außer-
dem müssen entfernt, gesammelt und ge-
trennt gelagert werden: Kraftstoff, AdBlue®
(Harnstofflösung), Motoröl, Kühlflüssigkeit,
Hydrauliköl, Flüssigkeiten aus Klimaanla-
gen.
Folgende Teile können getrennt gesammelt
und recycelt werden: Katalisatoren, kup-
fer-, und aluminiumhaltige Metallbauteile,
Reifen, große Kunststoffbauteile (Konsole,
Flüssigkeitsbehälter), Glas.
HINWEIS
Der Betreiber ist verantwortlich für die Einhal-
tung der Richtlinien sowie weiterer landesspe-
zifischen Vorschriften.
5001 801 1628 DE - 05/2022  -  02
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Stapler stilllegen
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